Einfache elektronische Signatur ausreichend

Prüfungsprotokolle zu Sprachprüfungen können nun mit einer einfachen elektronischen Signatur des Prüfpersonals und des Prüflings gezeichnet werden.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat die 3. Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersVDV 3) auf den Prüfstand gestellt und dabei die Forderungen der Sprachtestorganisation des DAeC (D-LTO-010) umgesetzt. Die bearbeitbaren Vorlagen für Prüfungsprotokolle zu Sprachprüfungen (language proficiency tests) können nun mit einer einfachen elektronischen Signatur des Prüfpersonals und des Prüflings gezeichnet werden. Ein Ausdruck des Protokolls ist somit nicht mehr erforderlich, der Vorgang kann rein elektronisch abgewickelt werden.

Weitere Informationen unter https://www.buzer.de/gesetz/12549/v310855-2024-05-16.htm?n=html

Bundeskommission Motorflug