Einflug mit Ultraleichtflugzeugen in den Luftraum der Schweiz

Um die Einflugbedingungen mit Ultraleichtflugzeugen in den Luftraum der Schweiz transparent darzustellen und die Bedingungen zu erläutern, hat das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) eine Webpage freigeschaltet.

Ultraleichtpiloten, die in die Schweiz fliegen wollen, werden aufatmen: Die Einflugbedingungen, -prozeduren und -formalien sind nunmehr transparent dargestellt und in einer Webpage zusammengefasst. Das Ganze wird abgerundet durch eine Liste von Lfz, für die der Einflug zulässig ist und selbst der Link zur AIP der Schweiz mit UL-relevanten Inhalten fehlt hier nicht.

Die Information wird viersprachig, in Englisch (EN), Deutsch (DE) Französisch (FR und Italienisch (IT) vorgehalten.

Leider geht das Ganze nicht ohne Kosten ab und mit 175,-CHF für bis zu sieben Tage ist das nicht gerade "eine Occasion", wie der Eidgenosse ein Angebot  nennt. Wer länger und bis zu insgesamt zwei Monate bleiben will, ist mit 260,-CHF dabei.

Dem Antrag sind beizufügen (EN, DE, FR oder IT):
     - Lufttüchtigkeitszeugnis einschliesslich der Einschränkungen oder;
     - Flugzulassung einschliesslich der Auflagen;
     - Lärmzeugnis, wenn anwendbar;
     - Eintragungszeugnis;
     - Instandhaltungsnachweis, inkl. “annual inspection”;
     - Dritthaftpflichtversicherung.

Da weiß man jetzt doch jetzt woran man ist.

Links
Microlights entitled to fly in Switzerland
⇒ Relevant Aeronautical Information Circular (AIC) published by Skyguide
⇒ Weitere Informationen und das online-Formular zur Beantragung einer Sonderbewilligung