Über diese gute Nachricht berichteten wir bereits in einer am 16. März veröffentlichten Meldung.
Selbstverständlich gilt die Erlaubnis nur im Verbandsrahmen unter einer sog. Verbandsbetriebserlaubnis, wie sie den beiden Modellflugverbänden DMFV und DAeC/MFSD vom Luftfahrt-Bundesamt erteilten wurde. Modellflieger, die im Verband organisiert sind, dürfen sich deshalb freuen: So gut wie heute stand der Modellflug bezogen auf die rechtlichen Möglichkeiten zur Ausübung des Sports noch nie da!
Doch was bedeuten die bayerischen Allgemeinverfügungen nun konkret für den einzelnen Modellflieger?
Antworten auf diese Frage erhalten Sie hier.