Die Verbandsbetriebserlaubnis (VBE), welche am 6. Juli vom LBA im Beisein von Vertretern des BMDV und des DAeC an den MFSD und den DMFV übergeben wurde, legt die Rechte und Pflichten eines Verbandes fest, unter denen der Modellflugbetrieb stattfinden darf. Mitglieder der Modellflugverbände genießen durch die erteilte Betriebserlaubnis den Vorteil, dass die engen Grenzen der „Open Category“ für sie nicht mehr greifen, insbesondere die dort einzuhaltende maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Darüber hinaus konnten deutliche Verbesserungen erreicht werden, wie beispielsweise die Anhebung der Fünf-Kilogramm-Grenze auf zwölf Kilogramm und die Übertragung der Berechtigung an die Verbände, zukünftig Modellfluggelände größtenteils selbst, ohne Einschaltung von Behörden ausweisen zu dürfen.
Der MFSD hat die geltenden Regeln in den „Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF)“ niedergeschrieben. Durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem MFSD haben 15 DAeC-Landesverbände nun dafür gesorgt, dass ihre Mitglieder die Vorteile der erteilten Verbandsbetriebserlaubnis nutzen und ihren Sport mit dem größtmöglichen Freiraum weiter betreiben können.