Problematisch ist, dass Naturschutzrecht dem Luftfahrtrecht gleichgestellt werden soll. Bislang liegt die eindeutige Zuständigkeit für den Luftverkehr bei der Luftfahrtverwaltung. Ihre Behörden können und müssen alle Luftverkehrsteilnehmer über alle wesentlichen rechtlichen Belange des Flugvorhabens informieren. Nach den neuen Regelungen wäre das nicht mehr sichergestellt.
Der DAeC und die vom BMVI eingesetzte Arbeitsgruppe haben dazu eindeutig Stellung bezogen, die Bewertungen und Kommentare wurden im Entwurf aber nicht berücksichtigt. Dazu DAeC-Präsident Stefan Klett: "Wir müssen nun dringend gemeinsam alle Kräfte mobilisieren, gegen das Vorhaben vorzugehen." Dabei, so der Präsident, respektiere der Luftsport, die berechtigten Interessen des Naturschutzes. "Wir sind schon lange für den Artenschutz aktiv."
In den vergangen Tagen war der DAeC bei den politischen Partnern, beispielsweise beim Vorsitzenden der Parlamentsgruppe Luft- und Raumfahrt Klaus-Peter Willsch, MdB, und der Vorsitzenden des Sportausschusses des Deutschen Bundestags Dagmar Freitag, MdB, vorstellig geworden. Weitere Gespräche werden vorbereitet. In einem Brief bittet der DAeC auch die Mitgliedsverbände, sich auf Länderebene an ihre Partner zu wenden und um Unterstützung gegen die Pläne zu werben. Eile ist geboten, denn der Bundestag wird sich voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode mit dem Gesetz befassen.