Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage müssen wir darauf hinweisen, dass externe Besuche in der Bundesgeschäftsstelle nur in Ausnahmesituationen erlaubt sind. Telefonische Absprache wird erbeten. Desweiteren möchten wir auf die FFP2-Masken-Pflicht in den gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten, wie Flur, Treppenhaus und Konferenzraum der Bundesgeschäftsstelle hinweisen.