Die Lufttüchtigkeit eines Flugmodells (Luftfahrtgerät nach § 13 Abs. 3 LuftGerPV) ist in Zeitabständen von zwölf Monaten, sowie nach Änderungen vor dem ersten Flug, nachzuprüfen. Der Halter meldet sich selbständig bei seinem Prüfer.
Der Halter ist verpflichtet, dem Prüfer alle technischen Änderungen, Reparaturen oder Schäden seit der letzten Nachprüfung vorab mitzuteilen. Nach erfolgreicher Abnahme erhält der Halter vom Prüfer den Geräteschein. Dieser ist dann wieder ein Jahr gültig. Das Luftsportgeräte-Büro hat folgende Techniker als Prüfer für die Nachprüfungen eingesetzt:
Name des Technikers | Ort | Telefon |
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Reinhard Schott | 08228 Rodewisch | 03744-48319 |
René Grunwald | 30629 Hannover | 01577-3555252 |
Alfred Feseck | 49401 Damme | 05491-1047 |
Wolfgang Bücher | 66679 Losheim | 06872-2140 |
Walter Spannagel | 69242 Mühlhausen | 06222-63131 |
Josef Neff | 86850 Fischach | 08236-2887 |
Georg Leupold | 97631 Bad Königshofen | 09761-6909 |
Im Anschluss wird die Jahresnachprüfung mit dem Mindestsatz aus dem Gebührenverzeichnis der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) berechnet:
35,70 € (bzw. 32,10 € für DAeC / MFSD - Mitglieder) zuzügl. der Aufwandsentschädigung des Prüfers.
Stand: 11.08.2016