Abgestimmte Verfahren der beauftragten Verbände angesichts der Corona-Pandemie
vom 24.03.2020, aktualisiert am 07.05.2020 (Aussetzung von Prüfungen aufgehoben)
- Tandemberechtigungen, die zwischen dem 15.03.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung anstanden bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert. In diesem Zeitraum sind fehlende Sprünge, Befähigungsüberprüfungen, ärztliche Untersuchungen, etc. nachzuholen.
- AFF-Befähigungen, die zwischen dem 15.03.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung anstanden bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert. In diesem Zeitraum sind fehlende Sprünge, Befähigungsüberprüfungen, ärztliche Untersuchungen, etc. nachzuholen.
- Lehrberechtigungen, die zwischen dem 15.03.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung anstanden bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert. In diesem Zeitraum sind fehlende Lehrertätigkeit, Teilnahme an genehmigten Fortbildungsveranstaltungen, Befähigungsüberprüfungen, etc. nachzuholen.
- 90-Tage-Regelung: Erreichung der Kriterien „In-Übung“ mit 1 Tag Bodenschulung einschließlich Hängertraining, durchgeführt durch einen Tandem-Examiner (Fluglehrer für Tandempiloten) und einem Überprüfungssprung mit einem Tandem-Examiner oder alternativ 1 Tag Bodentraining und 3 Tandemsprüngen mit Last oder anderem Tandempilot.
- Ausbildungszeitraum: Verlängerung des Zeitraums aller Ausbildungen (Lizenz, Qualifikationsnachweis, Lehrer, AFF-Lehrer, Tandempiloten) pauschal bis zum 31.12.2020.
- Theoretische Prüfungen: Alle bestandenen theoretischen Prüfungen (Lizenz, Lehrberechtigung, Tandemberechtigung, AFF-Befähigung) die zwischen dem 15.03.2020 und 30.12.2020 ungültig geworden wären, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.
- Tandem-Examiner-Bestallungen, die zwischen dem 15.03.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung anstanden bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert. In diesem Zeitraum sind fehlende Sprünge, Examiner-Tätigkeit, Befähigungsüberprüfungen, ärztliche Untersuchungen, etc. nachzuholen)
- AFF-Examiner-Bestallungen, die zwischen dem 15.03.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung anstanden bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert. In diesem Zeitraum sind fehlende Sprünge, Examiner-Tätigkeit, Befähigungsüberprüfungen, ärztliche Untersuchungen, etc. nachzuholen)
- Prüfungsräte und Geländegutachter, die zwischen dem 15.03.2020 und 30.12.2020 zur Verlängerung anstanden bzw. anstehen, werden pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert.
- Die Aussetzung von Theorie- und Praxisprüfungen wurde am 07.05.2020 aufgehoben.
Sprungschulen und Prüfer wurden über die Bedingungen der Durchführungen informiert.
Luftsportgeräte-Büro im DAeC, den 24.03.2020