Streckensegelflug in Deutschland

Überörtliche Segelflugregelungen (Stand: 21. März 2024)

Allgemeines

In der Umgebung vieler deutscher Verkehrsflughäfen und einiger Regionalflughäfen gelten VFR-restriktive Lufträume der Kategorie C und D (nicht CTR) sowie die Transponder Mandatory Zone (TMZ). Um den in Deutschland sehr stark ausgeprägten Streckensegelflug weiterhin gewährleisten zu können, wurden in vielen solcher Lufträume überörtliche Segelflugregelungen eingerichtet und per Nachrichten für Luftfahrer (NfL) sowie in einer gesonderten, speziell auf den Segelflugbetrieb ausgerichteten Version der ICAOKarte 1:500.000, 'Ausgabe Segelflug', bekannt gegeben.

Mit der ergänzenden Veröffentlichung im Internet werden alle in Deutschland existierenden überörtlichen Segelflugregelungen zusammengefasst und sind einfach und in übersichtlicher Form für Segelflugpiloten, Lotsen und allen anderen interessierten Personen zugänglich.

Segelflugregelungen

In den unten aufgeführten Lufträumen sind überörtliche Segelflugregelungen festgelegt worden, über die jeweils mit einer Karte und einem Text informiert wird.

  1. Dresden: Luftraum D (nicht CTR)
  2. Düsseldorf/Köln-Bonn: Luftraum C
  3. Frankfurt-Hahn: TMZ
  4. Hamburg: Luftraum C und TMZ
  5. Karlsruhe/Baden-Baden: Luftraum D (nicht CTR)
  6. Leipzig: Luftraum D (nicht CTR)
  7. München: Luftraum C
  8. Münster-Osnabrück: TMZ
  9. Niederrhein: TMZ
  10. Nürnberg: Luftraum D (nicht CTR) und TMZ
  11. Paderborn: TMZ
  12. Stuttgart: Luftraum D (nicht CTR)
  13. ED-R 116 (Baumholder)
  14. ED-R 76 (Oberlausitz)

Segelflugregelungen im Detail