Airspace Use Plan (AUP)

Die Bundeswehr veröffentlicht auf ihrer Website tagesaktuelle Informationen über ihren Luftraumnutzungsplan (Airspace Use Plan).

Dieser Plan ist das offizielle Medium für die tägliche Bekanntgabe von nationalen Luftraumbuchungen für den Folgetag durch eine Airspace Management Cell.

Er beinhaltet ausschließlich die Planung für den ausgewiesenen Tag von 06:00 UTC bis 06:00 UTC des Folgetages. Er beinhaltet keine Aktualisierungen (Streichungen, Verschiebungen oder kurzfristige Zubuchungen), welche nach der Veröffentlichung stattfanden. Bislang werden die Informationen tabellarisch aufgelistet. An der graphischen Umsetzung wird noch gearbeitet.

Mehr unter: https://secais.dfs.de/pilotservice/briefing/aup/aup_edit.jsp

Der WebAUP Disclaimer des AFSBw erläutert zum AUP:

Die in AIP Deutschland ENR 5.1 beschriebenen Allgemeinen Regelungen behalten weiterhin Gültigkeit. Es gilt unverändert die Verpflichtung zum Einholen einer Genehmigung zum Durchflug des AIP Volumens eines aktiven Flugbeschränkungsgebietes. Der Begriff "NOT ACTIVE" bezeichnet den Zeitraum außerhalb der AIP Öffnungszeiten oder während einer Deaktivierung via NOTAM, "NOT USED" kennzeichnet den buchungsfreien Zeitraum innerhalb des AIP Zeitraumes.

Einige Luftsportler  kritisierten, dass die FIS Mitarbeiter den Status mit „NOT USED“ weiterleiten, aber keinen Durchflug genehmigen. Das hat nach Recherche bei DFS und AFSBw zwei Gründe:

1.    Ein FIS Mitarbeiter darf keine Freigaben erteilen, da er in der Regel nicht über die entsprechende Lizenz verfügt.
2.    Eine militärische ED-R wird in den Status „NOT USED“ durch den Betreiber (Standortkommandantur) versetzt, wenn das Übungsvorhaben  beendet ist und die Beschränkung des Luftraumes nicht mehr notwendig ist. Die zuständige Flugsicherungsstelle in Langen, Bremen oder München wird darüber sofort informiert. Mit der Übermittlung des Status „NOT USED“ durch den FIS Mitarbeiter wird die Information an den Luftfahrer weitergegeben.

Soweit der Sachstand. AFSBw und DFS arbeiten an der Festlegung der internen Regelung, so dass die Übermittlung durch den FIS Mitarbeiter keine Fragen mehr offen läßt.