Sicher durch den Luftraum

Der freie Zugang in unseren immer stärker genutzten Luftraum ist ein hohes Gut. Nicht nur mit Windrädern und Drohnen müssen wir uns immer mehr arrangieren, auch der gewerbliche und unser eigener Flugbetrieb wächst stetig. Die dabei immer wieder auftretenden Problembereiche hat der Bundesausschuss Unterer Luftraum zum Anlass genommen, eine Kampagne zur sicheren Luftraumnutzung zu starten.

Immer die Anfluggrundlinie im Blick behalten!

Die Anfluggrundline ist besonders im Bereich von Regionalflughäfen und Flugplätzen mit IFR-Anflugverfahren ein sensibles Gebiet. Häufig befinden sich diese Anfluggrundlinien, außerhalb der Flugplatz-Kontrollzonen, im Luftraum Echo und sind teilweise durch eine TMZ geschützt.  Immer wieder kommt es hier zu Begegnungen zwischen kreuzenden Luftfahrzeugen und IFR-Verkehr im Endanflug. Die Auswertung dieser Vorfälle zeigt, dass sich viele dieser Begegnungen einfach verhindern lassen, wenn die VFR-Flugbewegungen für die Flugsicherung erkennbar und ansprechbar sind. Dazu zählt auch die Nutzung eines bereits vorhandenen Transponders, auch außerhalb von transponderpflichtigem Luftraum. (SERA.13001)

Wir empfehlen die Anfluggrundlinie von Flugplätzen mit IFR-Verfahren, auch außerhalb der Kontrollzone nur bei Kontakt mit der Flugsicherung, FIS oder unter Nutzung der Hörbereitschaft innerhalb TMZ zu durchfliegen. Der sicherste Weg führt nach Freigabe durch den Tower direkt durch die Kontrollzone und trainiert gleichzeitig den Umgang mit der Flugsicherung.

Im Bereich des Endanfluges gelten zudem besondere Ausweichregeln. Der Endanflug von IFR-Verkehr beginnt in der Regel, in einer Entfernung von 10 NM und 3000ft über der Höhe des Zielflugplatzes. „Ein im Flug befindliches oder am Boden bzw. auf dem Wasser betriebenes Luftfahrzeug, hat einem Luftfahrzeug, das landet oder sich im Endteil des Landeanflugs befindet, auszuweichen.“ (SERA.3210)

Besondere Bedeutung kommt beim durchfliegen der Anfluggrundlinie der Luftraumbeobachtung und der oft unterschätzten Gefahr durch Wirbelschleppen (insb. durch Verkehrsflugzeuge) zu.

Zur Flugplanung kann auch der „Airspace Use Plan“ (WebAUP) der Bundeswehr unterstützend genutzt werden. Hier sind die aktivierten Gebiete als Kartenansicht dargestellt oder als tabellarische Darstellung zum Download bereit. Hierbei sind die Nutzungshinweise im WebAUP zu beachten.  

Im Flug kann der Aktivierungsstatus von Gebieten mit Flugbeschränkungen beim Fluginformationsdienst erfragt werden.  Generell gilt: Wenn der Aktivierungsstatus einer ED-R nicht sicher bekannt ist, muss das Gebiet umflogen werden!

Segelflug-ATIS NRW

Für alle Segelflieger die in NRW fliegen gibt es die „Segelfug-ATIS“. Die Frequenz ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zur Nutzung der überörtlichen Segelfluggebiete. Die detaillierten Infos und Luftraumdaten dazu stellt der DAeC auf seiner Website bereit: segelflugsektoren.daec.de

Der DAeC vor Ort

Auch direkt vor Ort unterstützt der DAeC mit dem BAUL seine Mitgliedsverbände.  Ob auf Hauptversammlungen, Fluglehrerfortbildungen oder eigenen Veranstaltungen zur Flugsicherheit. Das Programm wird dabei vielfältig und kurzweilig gestaltet. Nach dem Modell der Luftraumtage in NRW, bietet der BAUL diese Events gerne in Kooperation mit weiteren Mitgliedsverbänden an. Anfragen zu Veranstaltungen können an luftraum(at)daec.de gerichtet werden.

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