Mit der Veröffentlichung der VO(EU)2015/1088 Mitte vergangenen Jahes besteht für Eigentümer nicht kommerziell genutzter Luftfahrzeuge die Möglichkeit, das Instandhaltungs-Programm (IHP) für sein Luftfahrzeug selbst zu erklären.
Damit entfällt die Notwendigkeit der Genehmigung durch die Behörde oder einer CAMO. Es besteht auch keine Notwendigkeit, die Behörde (das LBA) eine Kopie zuzusenden oder diese anderweitig über das IHP informieren zu müssen.
Im Dezember 2015 erschien mit dem EASA-Beschluss ED 2015/029/R in ihrem Anhang 1 das zugehörige "Begleitmaterial" in Form der akzeptierten Nachweisverfahren zur Umsetzung der Verordnung (AMC) und der Richtlininen (GM). Diese Decision wird nur in englischer Sprache veröffentlicht.
Dieses Material umfasst neben der Vorlage für ein solches selbsterklärtes IHP auch die Hinweise über den Inhalt und den Umfang des Minimum-Inspection-Programm, welches an Stelle des Herstellerangaben auch als Grundlage für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtig für das IHP herangezogen werden kann.
Allerdings, egal welche Angaben der Eigentümer/Halter für sein IHP verwendet, wenn er sich für das selbst erklärte Instandhaltungs-Programm entscheidet MUSS ihm klar sein:
ER ÜBERNIMMT DAMIT DIE VOLLE VERANTWORTUNG FÜR DIE INSTANDHALTUNG SEINES LUFTFAHRZEUGES NACH SEINEM IHP.
Die von der EASA vorgeschlagene IHP-Vorlage ist für alle Luftfahrzeuge geeignet, auf die die Selbsterklärung zutrifft. Aus der Sicht des Bundesausschuss Technik wird sie dadurch ein wenig unübersichtlich.
Deshalb haben wir eine Vorlage, getrennt für verschiedene Luftfahrzeuge und eine Ausfüllanleitung für die selbst erklärten IHP entwickelt.
Andere Vorlagen finden Sie auch auf den Seiten des LBA
Bitte BEACHTEN Sie:
Jedes selbst erklärte IHP MUSS bei JEDER Lufttüchtigkeitsprüfung durch den Prüfer auf Konformität überprüft werden. Das ist zum Einen ein erheblicher Mehraufwand und zum Anderen ein möglicher Streitpunkt wenn es um Abweichungen von Herstellerangaben geht.
Deshalb empfehlen wir dringend, vor der Erklärung des IHP den Prüfer/Instandhaltungsbetrieb/CAMO des Vertauens zu kontaktieren, oder besser noch diesen in die Entwicklung des IHP einzubinden.
Dokument | Anwendbarkeit |
---|
Auswahltabelle Bemerkung Bemerkung | alle ohne Revision |
IHP Bemerkung | Motorisiertes Luftfahrzeug (ELA1-Flugzeuge, TMG, Selbststarter) Revision: 06 |
IHP Bemerkung | Segelflugzeug Revision: 08 |
Ausfüllanleitung Bemerkung | alle Revision: 03 |
Anhang MIP Bemerkung | ELA1-Flugzeuge und TMG Revision: 01 |
Anhang MIP Bemerkung | Segelflugzeug und MoSe nicht TMG (Selbststarter) Revision: 02 |
Anhang VIII Bemerkung | ELA1-Flugzeuge und TMG Revision: 01 |
Anhang VIII Bemerkung | MoSe nicht TMG (Selbststarter) Revision: 01 |
Anhang VIII Bemerkung | Segelflugzeug Revision: 01 |
Richtlinie MaxTBO Bemerkung | Vorschläge zur Anwendung von TBO-Zeiten im IHP Revision: 01 |
Erläuterung:
MIP - Minimum Inspechtion Programm
Anhang VIII - Umfang der Pilot-Eigentümer-Instandhaltung
Beispiele für selbst erklärte IHP gemäß M.A.302 (h) (2) unter Einhaltung der Angaben in den Handbüchern und SBs der Inhaber der Musterzulassung(en) gemäß M.A.302 (d), (e)
Für ein Segelflugzeug: | Ka6 BR |
Für einen Motorsegler:
| HK36TTC SF 25C |
Achtung:
Diese Beispiele müssen mit der individuellen Ausrüstung Ihres Luftfahrzeuges nicht übereinstimmen. Ihr IHP muss an die speziellen Instandhaltungsmaßnahmen für Ihr Lfz. angepasst sein!
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie vor der Selbsterklärung einen Prüfer Ihres Vertrauens!