Seite | Beschreibung |
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Gesamtübersicht der Verordnungen | |
VO (EU) 2018/1139 | Basic Regulation - Grundlagen der Arbeit der EASA |
VO (EU) 748/2012 | Herstellung und Zulassung von Luftfahrtgerät (Teil-21) |
VO (EU) 1321/2014 | -Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit / Instandhaltung (Teile-145, -66, -147, -M, -ML, CAMO, CAO) |
Easy Access | Zusammenfassung der Vorschriften mit AMC/GM (nur in englischer Sprache) |
AD / EAD /SIB | Lufttüchtigkeitsanweisungen und -mitteilungen |
TDCS | Kennblätter von EASA-Luftfahrzeugen |
Certification Memoranda | Spezielle Hinweise der EASA für die Zulassung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät |
Übersicht der Produkte, die der Regulierung der EASA unterliegen | |
Mit Wirkung vom 28.9.2003 hat die EASA ihren Betrieb aufgenommen.
Hauptauftrag der EASA ist nach der „Verordnung (EG) Nr. 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“ die Gewährleistung eines hohen Sicherheits- und Umweltschutzniveaus im Bereich der Zivilluftfahrt. Insbesondere wird sie den Gemeinschaftsgesetzgeber bei der Ausarbeitung gemeinsamer Vorschriften für die Zulassung von Erzeugnissen, Ersatzteilen und Luftfahrtgerät, sowie für die Zulassung von Organisationen und Personen, die im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung dieser Erzeugnisse tätig sind, unterstützen und über die Musterzulassung von Luftfahrterzeugnissen entscheiden.
Mit Wirkung vom 8. April 2008 wurden die Kompetenzen der EASA auch auf Pilotenlizenzwesen und Flugbetrieb erweitert.
Der europäische Rat hat entschieden, dass der Sitz der Agentur Köln ist.
Struktur der Regulierungen durch die EASA
Die Website der EASA finden sie hier: |
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http://easa.europa.eu |
Informationen zu den Instandhaltungsvorschriften finden Sie auch auf der DAeC-Website unter: |
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EASA - Häufige Fragen |