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Aufgrund der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Beimischung von Bioethanol zu Automobilkraftstoff, raten wir unseren Mitgliedern derzeit nicht auf Automobilkraftstoff umzurüsten. Kraftstoff mit weniger, als 1% Alkohol ist seit 01.01.2007 nur noch eingeschränkt verfügbar. 

Siehe dazu:DAeC-News

   Sicherheitshinweis des DAeC vom 04.01.2007
   EASA Safety Information Notice vom 05.01.2007



Häufige Fragen zum Betrieb mit Automobilkraftstoff


Autobenzin während der Garantiezeit
Lycoming als auch TCM lehnen aufgrund der amerikanischen Produkthaftung die Verwendung von Autobenzin ab, dies auch während der Garantiezeit.

Zwar dürfen beide seit 1990 keine Motoren mehr verkaufen, welche Blei benötigen, und erlauben die Verwendung von bleifreiem AVGAS 96 von Hjelmco, oder 82UL, welches nichts anderes als eingefärbtes Autobenzin ist, aber die Haftung wird dennoch abgelehnt.
Um also den Garantieanspruch zu wahren, sollte während der Garantiezeit AVGAS getankt werden.

DR 300-/DR 400-
Für die folgenden Robin-Baureihen bietet die Firma Gomolzig eine Umrüstung auf Autobenzin an, welche von der EASA unter STC Nummer EASA.A.S.01546 zugelassen wurde:
DR315
DR300/108, DR300/125, DR300/180R
DR400/120(D), DR400/125, DR400/2+2, DR400/140, DR400/140B, DR400/180R

Interessenten wenden sich bitte direkt an http://www.gomolzig.de/


EMZ nach Ablauf der Motoren TBO
Das STC wird direkt auf den Motor und die Zelle eingetragen. Wird der Motor überholt und die gleiche s/n wieder eingebaut, ist nichts zu unternehmen.
Wird der Motor durch eine andere s/n, aber gleicher Typ ausgetauscht, müssen die Original-STC-Motorpapiere bei Innovative Aero eingereicht mit der Angabe der neuen s/n eingereicht werden. Danach wird eine neues EMZ auf diese s/n ausgestellt. Kosten: CHF 100,00
Wird der Motor durch einen anderen Typ ausgetauscht, muss ein komplett neue EMZ ausgestellt werden. Kosten gem. Preisliste.


Alkoholmessgerät
Das Alkoholmessgerät "Fuel-Alk" ist fertig, serienreif, zertifiziert und wird ab Juli 2003 von Maul & Co. Plauen (www.saxon.de) ausgeliefert. Damit können Flugplatzbetreiber, Vereine und Piloten mit einfachen und robusten Mitteln die Einhaltung der 1% Grenze von Alkoholen lt. Ihrer STC für Automobilbenzin auch kontrollieren. Bevor ein Transportgefäß an einer öffentlichen Tankstelle befüllt wird, z.B. der Flugfeldtankanhänger LFZ KC 1000-IBC wird eine kunststoffbeschichtete Testflasche mit 0,5 Liter gefüllt. Eine zuzugebende kalibrierte Reagenz extrahiert die enthaltenen niederen Alkohole und ändert ihr Volumen. Nach Umkehr der Flasche setzt sich dieses Volumen ab und zeigt an einer Skala den vorher enthaltenen Alkoholgehalt zwischen 0 und 1% innerhalb zweier Marken von 15 mm Abstand- ablesbar auf 0,1% genau - an. Der Befund wird protokolliert und quittiert und damit die Qualitätsprüfung rechtssicher nachgewiesen. Das Testgerät incl. 10 Prüfreagenzien und Prüfkoffer kostet samt Lizenz nur einmalig EUR 245.-. Die Reagenzien können im 10er-Pack einzeln nachbestellt werden.

 

 

Themen im DAeC

EU-Pilotenlizenzen
Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.  [mehr]
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.  [mehr]
Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
„Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.  [mehr]
Strukturreform
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.  [mehr]
Befähigungsüberprüfung
Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung  [mehr]
Nutzung des CRT der EASA
Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.  [mehr]
EU-Instandhaltungsvorschrift
Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.  [mehr]
EU Kommission zu General Aviation
Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.  [mehr]

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