Die EU-Instandhaltungsvorschriften schreiben im Part M für jedes Luftfahrzeug ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm (IHP) vor. Ausgenommen davon sind Luftfahrzeuge, die im Annex II der Basic Regulation vom EU-Recht ausgenommen wurden.
Mit der
Bekanntmachung über die Änderung von genehmigten Instandhaltungsprogrammen für Luftfahrzeuge, die in den Verantwortungsbereiche der
EASA übertragen wurden, die nicht als „Technisch komplizierte Luftfahrzeuge nach Verordnung (EG) Nr. 216/2008“ definiert sind, und die nicht gewerblich betrieben werden, wurde auf der Grundlage des M.A.302 des
Part M veröffentlicht, dass mit einer Übergangsfrist bis zum 30.12.2013 die bisherigen Standard-Instandhltungsprogramme (SIHP) durch individuelle IHPs zu ersetzen sind.
In der nachstehenden Tabelle sind Rahmeninstandhaltungsprogramme für die
einzelnen Luftfahrzeugkategorien angeführt, die an die jeweilige
Werk-Nummer angepasst werden müssen. Als Hilfe für die Anpassung dient
das ebenfalls bekanntgemachte Merkblatt.