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Instandhaltungsprogramme gemäß Part M


Die EU-Instandhaltungsvorschriften schreiben im Part M für jedes Luftfahrzeug ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm (IHP) vor. Ausgenommen davon sind Luftfahrzeuge, die im Annex II der Basic Regulation vom EU-Recht ausgenommen wurden.

Mit der Bekanntmachung über die Änderung von genehmigten Instandhaltungsprogrammen für Luftfahrzeuge, die in den Verantwortungsbereiche der EASA übertragen wurden, die nicht als „Technisch komplizierte Luftfahrzeuge nach Verordnung (EG) Nr. 216/2008“ definiert sind, und die nicht gewerblich betrieben werden, wurde auf der Grundlage des M.A.302 des Part M veröffentlicht, dass mit einer Übergangsfrist bis zum 30.12.2013 die bisherigen Standard-Instandhltungsprogramme (SIHP) durch individuelle IHPs zu ersetzen sind.

In der nachstehenden Tabelle sind Rahmeninstandhaltungsprogramme für die einzelnen Luftfahrzeugkategorien angeführt, die an die jeweilige Werk-Nummer angepasst werden müssen. Als Hilfe für die Anpassung dient das  ebenfalls bekanntgemachte Merkblatt.

Art des Luftfahrzeuges  doc pdf
Segelflugzeug 161 kB
58 kB
Motorsegler
224 kb
67 kB
 Flugzeug 223 kB
 65 kB
Drehflügler
197 kB
60 kB
Ballone
166 kB
35 kB



Ausfüllhinweise
Quelle der Dokumente: LBA, Stand 23.12.2010


 

 

Themen im DAeC

EU-Pilotenlizenzen
Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.  [mehr]
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Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.  [mehr]
Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
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Strukturreform
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.  [mehr]
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Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung  [mehr]
Nutzung des CRT der EASA
Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.  [mehr]
EU-Instandhaltungsvorschrift
Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.  [mehr]
EU Kommission zu General Aviation
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