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Instandhaltungsprogramme gemäß Part M


Die EU-Instandhaltungsvorschriften schreiben im Part M für jedes Luftfahrzeug ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm (IHP) vor. Ausgenommen davon sind Luftfahrzeuge, die im Annex II der Basic Regulation vom EU-Recht ausgenommen wurden.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat in der NfL II 60/06 bekannt gegeben, wie diese Regelung in Deutschland umgesetzt wird. Für einen großen Teil der Luftfahrzeuge wurde eine sehr einfache Regelung gefunden, in dem so genannte Standard-IHP beantragt werden können. Diese Regelung ist einfach, elegant und praxisnah.

Der DAeC empfiehlt seinen Mitgliedern rechtzeitig vor dem 28.09.2008 für ihre Luftfahrzeuge IHPs beim

Luftfahrt-Bundesamt
Abteilung T52
Hermann-Blenk-Straße 26
D- 38108 Braunschweig

zu beantragen. Bis zur Novellierung der LuftKostV werden die IHP noch kostenfrei genehmigt, daher ist eine rasche Beantragung zu empfehlen. Unbeschadet eines genehmigten IHP können noch bis 28.09.2008 die nationalen Instandhaltungsregeln angewandt werden.

Abhängig von der Kategorie des Lfz., des Einsatzes als Schulflugzeug und der Einhaltung von TBO (Time Between Overhaul) sind verschiedene Programme zu beantragen. Insbesondere, wenn die TBO nicht eingehalten werden, ist ein Individuelles Instandhaltungsprogramm zu beantragen. Die folgende Tabelle soll eine Hilfestellung geben.

Art des Luftfahrzeuges  Art des IHP  Beachten 
Ballon  Standard (SIHP)
 
Ballon, Schulung
 Standard (SIHP)
 
     
Segelflugzeug  Standard (SIHP)  
Segelflugzeug, Schulung
 Standard (SIHP)  
Segelflugzeug mit Hilfsantrieb
 Standard (SIHP-Motor)  TBO ist einzuhalten
Segelflz. mit Hilfsantr., Schulung
 Standard (SIHP-Motor)
 TBO ist einzuhalten
Segelflz. mit Hilfsantrieb, no TBO
 Beispiel
 Nicht bei Schulung
     
Motorsegler  Standard (SIHP-Motor)  TBO ist einzuhalten
Motorsegler, Ausbildung im GPL
 Standard (SIHP-Motor)  TBO ist einzuhalten
Motorsegler, Motorflugschule
 Beispiel
 TBO ist einzuhalten
Motorsegler, no TBO
 Beispiel
 Nicht bei Schulung
     
Flugzeug  Standard (SIHP-Motor)
 TBO ist einzuhalten
Flugzeug, Schulung
 Beispiel
 TBO ist einzuhalten
Flugzeug, no TBO
 Beispiel
 Nicht bei Schulung



Ausfüllhinweise
Quelle der Dokumente: LBA, Stand 14.03.2008

Häufig werden bei der Beantragung falsche Kennblätter angegeben. Das LBA hat eine Hilfeseite unter dem Titel "Welches Kennblatt ist anzuwenden" veröffentlicht.

 

 

Themen im DAeC

Zuverlässigkeitsüberprüfung
Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.  [mehr]
Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
„Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.  [mehr]
Strukturreform
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.  [mehr]
Befähigungsüberprüfung
Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung  [mehr]
EU-Pilotenlizenzen
Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.  [mehr]
Nutzung des CRT der EASA
Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.  [mehr]
EU-Instandhaltungsvorschrift
Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.  [mehr]
EU Kommission zu General Aviation
Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.  [mehr]

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