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Automobilkraftstoff an Flugplätzen
Alkoholgehalt und Haftung
Bei der Verwendung von Autobenzin in Flugzeugen muss auf den Alkoholgehalt
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| Sicherheitshinweis vom 04.01.2007:
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| Aufgrund des Biokraftstoffquotengesetzes muss damit gerechnet werden, dass Autobenzin
mehr als 1% Bioethanol (Alkohol) zugemischt wird. Luftfahrzeuge, die nur für einen maximalen Anteil von
1% Alkohol zugelassen sind, können diesen Kraftstoff nicht nutzen. |
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EASA Safety Information Notice vom 05.01.2007 |
Im Jahr 2001 wurde auf Antrag des DAeC die erste Ergänzende Musterzulassung (EMZ) einer Zelle für die Nutzung von Automobilkraftstoff erteilt, bei der man bislang nur Flugbenzin (Avgas) verwenden durfte. Seitdem wurden weitere Flugzeugmuster zugelassen. Damit haben/hatten in Deutschland rund 800 Flugzeuge die Möglichkeit, auf das kostengünstigere Autobenzin umzusteigen. Dabei darf jedoch der sorgfältige Umgang mit dem Kraftstoff nicht vernachlässigt werden. Insbesondere der Alkoholgehalt ist zu beachten.
In den USA werden etwa 50.000 Flugzeuge schon seit Jahren problemlos mit Autobenzin betrieben (Auch in den USA hat die Einführung von höheren Alkoholanteilen in einzelnen Bundesstaaten zu Einschränkungen geführt. Siehe: FAA Safety Alert). Halter der dortigen Ergänzenden Musterzulassung (STC) sind die Firma Petersen und die EAA. Mit Petersen und ihrer Vertretung in Europa, der Firma Innovative Aero, hat der DAeC eine Vereinbarung getroffen, um basierend auf der USA-Zulassung auch in Deutschland eine Freigabe zu erlangen. Grundlage für die deutsche Zulassung bilden aber nicht nur die STCs der Firma Petersen, sondern auch eine Untersuchung der TU Dresden zur Vergleichbarkeit von US- mit deutschem Autobenzin. Dabei ist festzustellen, dass das Autobenzin damals in den meisten US-Staaten keinen Alkohol enthielt, sodass eine Zulassung für alkoholhaltigen Kraftstoff nicht notwendig war. DIN EN 228 lässt allerdings für die niederwertigen Alkohole Methanol und Ethanol einen Anteil von drei beziehungsweise fünf Volumenprozent zu. Zur näheren Betrachtung wurden daher die Handbücher der Zellen und Motoren herangezogen, die ein Volumenprozent Alkohol als Frostschutz erlauben. Dies bildet die Grundlage für die Beschränkung auf ein Prozent Alkohol der deutschen Zulassung.
Diese Beschränkung auf ein Prozent Alkohol gilt übrigens nicht für die meisten Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler, die von Beginn an für Autobenzin zugelassen wurden. Hier schließt die Zulassung den gesamten Umfang der Inhaltsstoffe nach DIN EN 228 ein.
Derzeit enthalten die handelsüblichen Kraftstoffe nach DIN EN 228 nur Spuren von Alkohol. Die Raffinerien haben aber den Spielraum, je nach Marktpreisen Alkohol beizumischen. Die höherwertigen Alkohole sind für unsere Motoren und Kraftstoffsysteme nicht nachteilig (abgesehen vom verringerten Heizwert), die beiden niederwertigen Alkohole Methanol und Ethanol dagegen sehr. Sie können gegenüber Leitungen und Dichtungen aggressiv sein und gelten zudem als „Wasserträger“.
Der Betreiber einer Flugplatztankstelle ist für die Qualität seines Kraftstoffes haftbar
Nach deutschem Recht ist der Betreiber einer Flugplatztankstelle für die Qualität der angebotenen Kraftstoffe verantwortlich, auch wenn letztlich der Pilot dafür Sorge tragen muss, dass er den richtigen Kraftstoff tankt. Es gilt: Es muss das drin sein, was auch draufsteht. Deshalb gibt es für Avgas eine seit Jahren bewährte Qualitätssicherungskette der Mineralölkonzerne, auf die sich der Betreiber verlassen kann. Zur Sicherheit ist dem Tankstellenbetreiber eine Analyse auf Alkoholgehalt zu empfehlen. Diese ist zu erschwinglichen Preisen zu haben und rechnet sich bei großen Tankbehältern sehr schnell. Die oft beschriebene Schüttelmethode ist leider nicht ausreichend genau. Weitere Informationen dazu, werden auf den Internetseiten des DAeC veröffentlicht.
Gefahr besteht besonders bei der Tankwagenbefüllung von Kleintanks
Eine Qualitätssicherungskette wie bei Avgas gibt es bei Autobenzin nicht. Die Tankstellen garantieren lediglich, dass der Kraftstoff der DIN EN 228 entspricht. Verunreinigungen mit anderen Kraftstoffsorten, wie Diesel oder Heizöl, werden durch die großen Transportmengen gering gehalten. Bei einer Vermischung von Benzin mit Diesel- oder Heizöl sinkt übrigens die Oktanzahl pro Prozent um 0,7 Punkte. Eine Vermischung mit drei bis vier Prozent Diesel könnte also bei einem Motor mit einem Grenzwert von 96 ROZ (ausgehend von 98) zur Zerstörung durch Klopfen führen.
In diesem Zusammenhang soll auch darauf hingewiesen werden, dass es bei Ottokraftstoffen genauso wie bei Diesel Sommer- und Winterqualität gibt. Winterqualität bei hohen Temperaturen einzusetzen ist nicht sinnvoll, da die Gefahr von Dampfblasenbildung besteht.
Diese Probleme gelten wiederum für alle Luftfahrzeuge, die Autobenzin tanken.
TotalFinaElf beliefert Flugplätze mit Automobilkraftstoff
Wurde für den Zeitraum nach dem 01.01.2007 noch nicht betätigt.
Bisher hat sich nur der Mineralölkonzern TotalFinaElf in einem Gespräch mit LBA und DAeC bereit erklärt, Flugplätze mit Super Plus gemäß DIN EN 228 zu beliefern. TotalFinaElf stellt dabei durch ein umfassendes Sicherheitspaket, von der Raffinerie bis zur Einlagerung in den Tank, eine mehrfach geprüfte Qualität sicher und teilt dem Betreiber den aktuellen Alkoholgehalt mit. TotalFinaElf legt dabei großen Wert auf Tankanlagen mit schwimmender Absaugung, beschichteten Tanks und Filter-Wasser Monitoren, die den technischen und rechtlichen Standards entsprechen, damit die Qualität ihres Produktes auch bis zum Endverbraucher erhalten bleibt.
Warum Super Plus
In den EMZ wird lediglich der Kraftstoff Super Plus nach DIN EN 228 zugelassen.
Dafür gibt es mehrere Gründe:
Mit einer ROZ von 98/MOZ von 88 können auch Motoren versorgt werden, die für Flugbenzin 91/96 zugelassen sind. Super (95 ROZ, 85 MOZ) scheidet wiederum aus, da viele Motorsegler- und UL-Motoren 96 ROZ benötigen. Außerdem soll auf den Flugplätzen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine für alle Bedarfsfälle geeignete Sorte vorgehalten werden, damit aus Gründen des Umweltschutzes und der Sicherheit das nachteilige Betanken aus Kanistern unterbleibt.
Alkoholmessgerät
Das Alkoholmessgerät "Fuel-Alk" wird seit Juli 2003 von Maul & Co. Plauen (www.saxon.de) geliefert. Damit können Flugplatzbetreiber, Vereine und Piloten mit einfachen und robusten Mitteln die Einhaltung der 1% bzw. 5% Grenze von Alkoholen in Automobilkraftstoff kontrollieren, bevor ein Transportgefäß an einer öffentlichen Tankstelle befüllt wird. Das Testgerät incl. 10 Prüfreagenzien und Prüfkoffer kostet samt Lizenz nur einmalig EUR 245.-. Die Reagenzien können im 10er-Pack einzeln nachbestellt werden.
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Themen im DAeC
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EU-Pilotenlizenzen
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| Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.
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Zuverlässigkeitsüberprüfung
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| Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.
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Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
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| „Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.
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Strukturreform
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| Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.
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Befähigungsüberprüfung
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| Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung
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Nutzung des CRT der EASA
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| Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.
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EU-Instandhaltungsvorschrift
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| Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.
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EU Kommission zu General Aviation
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| Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.
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Weitere Themen
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