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Mit Wirkung vom 28.9.2003 hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ihren Betrieb aufgenommen.
Hauptauftrag der EASA ist nach der „Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“ die Gewährleistung eines hohen Sicherheits- und Umweltschutzniveaus im Bereich der Zivilluftfahrt. Insbesondere wird sie den Gemeinschaftsgesetzgeber bei der Ausarbeitung gemeinsamer Vorschriften für die Zulassung von Erzeugnissen, Ersatzteilen und Luftfahrtgerät sowie für die Zulassung von Organisationen und Personen, die im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung dieser Erzeugnisse tätig sind, unterstützen und über die Musterzulassung von Luftfahrterzeugnissen entscheiden.
Mit Wirkung vom 8. April 2008 wurden die Kompetenzen der EASA auch auf Pilotenlizenzwesen und Flugbetrieb erweitert.
Der europäische Rat hat entschieden, dass der Sitz der Agentur Köln ist.
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Themen im DAeC
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EU-Pilotenlizenzen
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| Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.
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Zuverlässigkeitsüberprüfung
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| Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.
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Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
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| „Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.
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Strukturreform
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| Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.
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Befähigungsüberprüfung
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| Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung
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Nutzung des CRT der EASA
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| Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.
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EU-Instandhaltungsvorschrift
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| Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.
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EU Kommission zu General Aviation
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| Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.
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Weitere Themen
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