Auslandsflüge

Fliegen ist Freiheit und Freiheit sollte grenzenlos sein. Das ist sie leider in der Ultraleichtfliegerei nicht. Unsere Art des Fliegens ist auf nationaler Ebene geregelt und deshalb gelten manche der europäischen Regeln für uns nicht. Ob und wie wir ins benachbarte europäische oder außereuropäische Ausland fliegen dürfen, ist für jedes Land gesondert geregelt. Eine Freizügigkeit, wie sie Deutschland gegenüber UL-Piloten aus anderen Staaten einräumt, gibt es nicht überall.

Generell gelten natürlich für Ultraleichtflieger die gleichen luftrechtlichen Regeln wie für die Piloten der allgemeinen Luftfahrt. Aber auch die können von Land zu Land unterschiedlich sein. Es ist also unerlässlich, sich mit den besonderen Lufträumen, anderen Platzrunden-Regeln etc. vor einem Flug ins Ausland auseinanderzusetzen. Die beste Übersicht findet man bei der EMF (European Microlight Federation). Die EMF ist ein Zusammenschluss von UL-Organisationen aus vielen europäischen Ländern.

Vorbereitung von Auslandsflügen

Bei der Durchführung von Flügen in das Ausland sind immer die Regeln aller berührten Länder zu beachten. Eine Befreiung, wie zum Beispiel beim Flugplan nach Frankreich für VFR-Verkehr (NFL I 209/01) durch die Bundesrepublik Deutschland, bedeutet nicht automatisch, dass diese Regel vom Gastland auch so akzeptiert wird.

In der nachfolgenden Tabelle werden Links zu diversen Internetseiten aufgeführt. Diese Tabelle wird durch das BAUL-Büro im DAeC gepflegt.

Für Hinweise auf weitere Internetseiten sind wir dankbar. Der DAeC übernimmt für die Informationen und die Aktualität, insbesondere der privaten Internetauftritte, keine Garantie.

Besondere Beachtung liegt bei Auslandsflügen auch auf der Lizenz des Piloten und der Einstufung des Fluggerätes. Nationale Lizenzen (UL-Lizenz, Lizenzen ohne ICAO- oder JAR-Zusatz) bedürfen bilateraler bzw. internationaler Vereinbarungen.

Für Ultralight, Experimental, Sports Class etc. gelten sehr unterschiedliche Regeln. Eine genaue Überprüfung der Luftfahrthandbücher und eine Anfrage im Gastland sind empfehlenswert.

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