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28.06.2012 Allgemein, Luftraum & Flugbetrieb, Segel- & Motorsegelflug, Motorflug

Sprungzonendatei

In Deutschland gibt es mehr als 100 Sprungzonen. Oft liegen diese an Flugplätzen, sie können aber auch unabhängig von ausgewiesenen Fluggeländen eingerichtet werden.

Das Sprungzonensymbol auf den Sichtflugkarten weist auf die Nutzung des Luftraumes durch Fallschirmspringer und ihrer Absetzmaschinen hin.

Aktive Sprungzonen sollten nur nach vorheriger Zustimmung von der zuständigen Stelle durch-, besser aber weiträumig umflogen werden. Auf der DAeC-Website ist jetzt eine „Sprungzonendatei“ veröffentlicht. Hier sind die im Luftfahrthandbuch veröffentlichten Zonen aufgeführt und können einfach in Navigationsplattformen eingepflegt werden. Ein Team aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen DAeC Mitarbeitern wird die Datei kontinuierlich aktualisieren. Bitte beachten: Diese Datei ist keine offizielle Veröffentlichung der Deutschen Flugsicherung.

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