Segelflug / Motorsegelflug  
  Home Verband Aktuell Termine Download Kontakt Links Impressum  
 



DMSt-Online


BMI


 
Hinweis:
Regelwerke findet Ihr
im »Downloadbereich






 

Wettbewerbskennzeichen

Allgemeine Information

Die Registrierung eines Wettbewerbskennzeichen erfolgt für vier Jahre und endet jeweils zum 31.12. des Jahres.
Die Nenngebühr für die Registrierzeit beträgt EUR 15 und ist per Überweisung auf unser u. g. Konto, per Verrechnungsscheck oder in bar zu entrichten. Wettbewerbskennzeichen sind personenbezogen, d.h. bei Kauf oder Verkauf eines Flugzeuges geht das WBK nicht automatisch auf den neuen Besitzer über.
 

Beantragung

   Liste freier Wettbewerbskennzeichen

Nach Wahl eines Kennzeichens aus o.a. Liste bitten wir um schriftliche Mitteilung (per Email oder Brief) des gewünschten Kennzeichens. Zusätzlich werden folgende Angaben benötigt:
  Name und vollständige Anschrift des Flugzeughalters bzw. Haltergemeinschaft
  Flugzeugmuster
  amtl. Kennzeichen

Vorläufige Reservierungen können zwei Wochen von Mitteilung bis Eingang der erforderlichen Voraussetzungen garantiert werden.

Nach Eingang des Nenngeldes versenden wir eine schriftliche Registrierungsbestätigung.

Verlängerung
Die Registrierungszeit der folgenden Wettbewerbskennzeichen läuft zum 31.12.2010 aus:
  7 17 31 32 34 42 50 52 59 61 66 72 74 75 76 86 90 91 97
  1H 1P 1U 1Y 2B 2C 2G 2J 2L 2S 3E 3G 3S 3Z4D 4M 4R 4T 4U 5A 5G 5Y 5Z 6G 6K 6Z 7F 7H 7L 7N 7V 8F 8G 8L 8S 9G 9N
  C U W Z
  A6 A9 B1 B4 B5 C2 D4 D7 E4 E5 E6 F4 F5 G9 H6 H8 K7 L6 L7 L8 N9 O6 R9 X7 Y5 Y8 Z5
  AF AG AU BF BP BT BV CM CN CP CR CT CX DM DP DT EF EJ EM EV EX FB FD FM FR FV GP GS GT GU GV GZ HC HO HP HX HZ JB JG KB KF KJ KS KT LG LM LS LX MB MC MD ME MY NC ND NF NI ON OP OS OW OX PD PE PP RE RG RH RW RZ SK TL TM TN TU UA UF UP UR UW VB VH VP VR VS VZ WG WH WN WP WU WW WX WY XA XC XD XN XZ YD YK YL YO YP ZF ZH

IAA ICH IGW IHB ILH ILO IMC IMW INO IPH IPV IRS ISX ITO IWF IZZ DFS TOM UWE


Kennzeichenhalter, die die Eintragung des Wettbewerbskennzeichens auf weitere vier Jahre verlängern möchten, bitten wir bis zum Ablaufdatum oder spätestens bis zum 28.02. des nächsten Jahres, um Bestätigung der Halteradresse und des Luftfahrzeug per Email und  Entrichtung der o.g. Nenngebühr mit Angabe des WBK. Kennzeichenwünsche betreffend einer Neuvergabe, werden ab Januar entgegengenommen.


Achtung
 Alle Wettbewerbskennzeichen, die bis zum 28.02. des folgenden Jahres nicht zur Verlängerung angemeldet werden, werden zur Neuvergabe freigegeben.


 Bankverbindung zur Zahlung der Nenngebühr:
Deutsche Bank AG
Kto.Nr.: 3 444 999 02
BLZ:      270 700 24

Kennwort: "Ihr Name" + "Ihr Wettbewerbskennzeichen"


Achtung!
Die Nenngebühr bitte nur überweisen, wenn vorab die Anmeldung zur Registrierung/Verlängerung per Email oder Brief erfolgt ist

Anmerkung:
Die Nenngebühreneinname aus der Vergabe bzw. Verlängerung der Wettbewerbskennzeichen kommt der Juniorenförderung zugute.

 

 

Themen im DAeC

Zuverlässigkeitsüberprüfung
Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.  [mehr]
Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
„Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.  [mehr]
Strukturreform
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.  [mehr]
Befähigungsüberprüfung
Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung  [mehr]
EU-Pilotenlizenzen
Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.  [mehr]
Nutzung des CRT der EASA
Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.  [mehr]
EU-Instandhaltungsvorschrift
Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.  [mehr]
EU Kommission zu General Aviation
Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.  [mehr]

Weitere Themen

 
 
© Deutscher Aero Club e.V.