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Wettbewerbskennzeichen
Allgemeine Information
Die Registrierung eines Wettbewerbskennzeichen erfolgt für vier Jahre und endet jeweils zum 31.12. des Jahres.
Die Nenngebühr für die Registrierzeit beträgt EUR 15 und ist per Überweisung auf unser u. g. Konto, per Verrechnungsscheck oder in bar zu entrichten. Wettbewerbskennzeichen sind personenbezogen, d.h. bei Kauf oder Verkauf eines Flugzeuges geht das WBK nicht automatisch auf den neuen Besitzer über.
Beantragung
| Nach Wahl eines Kennzeichens aus o.a. Liste bitten wir um schriftliche Mitteilung (per Email oder Brief) des gewünschten Kennzeichens. Zusätzlich werden folgende Angaben benötigt: |
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Name und vollständige Anschrift des Flugzeughalters bzw. Haltergemeinschaft |
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Flugzeugmuster |
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amtl. Kennzeichen |
Vorläufige Reservierungen können zwei Wochen von Mitteilung bis Eingang der erforderlichen Voraussetzungen garantiert werden.
Nach Eingang des Nenngeldes versenden wir eine schriftliche Registrierungs- bestätigung.
| Verlängerung |
| Die Registrierungszeit der folgenden Wettbewerbskennzeichen läuft zum 31.12.2009 aus: |
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1 8 11 19 22 28 47 73 78 81
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1A 1G 1L 1N 1T 2A 2P 3B 3C 3D 3L 3X 4A 4G 4H 4K 5L 6D 6L 6W 7E 7K 8A 8H 8T 8Y 9A 9F
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A E K N P S
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A3 A7 D2 D3 F7 J6 J8 M2 M3 M4 M5 M6 M7 N2 N3 P2 P9 R4 R8 S1 S2 U2 U3 V7 V8 W2 X5 X6 X9 Y7
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AB AE AI AM AP AT AY BC BH BJ BL BM BR BX BY CA CH CS EL EN EZ FA FC FF FG FJ FK GF GM GW HA HE HY IT IV JA JR JT JV JW KC KM KY LC LF LO LP LV MH MP MT MU MX NE NG NK OK OT OU PA PG PH PS PU RB RC RD RM RP RR RS RT RX SM SU SX SY TH TJ TP TS TV UD UE UH UM UT VK WB WF WM WR XO ZB
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FCM IAD ICE IDA IEL IKI IKK IMH IST ISY ITK ITL SKY
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Kennzeichenhalter, die die Eintragung des Wettbewerbskennzeichens auf weitere vier Jahre verlängern möchten, bitten wir bis zum Ablaufdatum oder spätestens bis zum 28.02. des nächsten Jahres, um Bestätigung der Halteradresse und des Luftfahrzeug per Email und Entrichtung der o.g. Nenngebühr mit Angabe des WBK. Kennzeichenwünsche betreffend einer Neuvergabe, werden ab Januar entgegengenommen.
| Achtung |
| Alle Wettbewerbskennzeichen, die bis zum 28.02. des folgenden Jahres nicht zur Verlängerung angemeldet werden, werden zur Neuvergabe freigegeben. |
| Bankverbindung zur Zahlung der Nenngebühr: |
Deutsche Bank AG
Kto.Nr.: 3 444 999 02
BLZ: 270 700 24
Kennwort: "Ihr Name" + "Ihr Wettbewerbskennzeichen" |
Achtung!
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| Die Nenngebühr bitte nur überweisen, wenn vorab die Anmeldung zur Registrierung/Verlängerung per Email oder Brief erfolgt ist |
Anmerkung:
Die Nenngebühreneinname aus der Vergabe bzw. Verlängerung der Wettbewerbskennzeichen kommt dem Seff-Kunz-Fond zugute, aus dem seit Jahren besondere Segelfugsportmaßnahmen des DAeC-Bundesverbandes gefördert werden.
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Themen im DAeC
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Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
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| „Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.
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Strukturreform
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| Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.
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Befähigungsüberprüfung
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| Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung
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EU-Pilotenlizenzen
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| Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.
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Nutzung des CRT der EASA
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| Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.
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EU-Instandhaltungsvorschrift
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| Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.
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EU Kommission zu General Aviation
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| Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.
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ICAO Sprachanforderungen
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| ICAO fordert ab 5. März 2008 Sprachtests für Flugzeugführer, Hubschrauberführer und Fluglotsen.
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Weitere Themen
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