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Vorwort

   Segelflugsektoren

Schon für die achte Saison werden die überörtlichen Segelflugregelungen im Internet (DAeC-Webseite, Rubriken „Luftraum und Flugbetrieb“ sowie „Segelflug“) veröffentlicht. Diese schnelle und kostengünstige Publizierung von Informationen wird für die Saison 2011  weitergeführt. Alle Segelflieger sollten sich die relevanten  Dateien herunterladen und auf dem Flug als Ergänzung zu den üblichen Navigationsunterlagen im Cockpit mitführen.

Seit der Einführung des Mode-S-Transponders gilt Folgendes:
Bei den überörtlichen Sektoren handelt es sich weiterhin um einen Luftraum C, D oder eine TMZ. Dort dürfen Segelflugzeuge, Gleitschirme und Hängegleiter ohne Transponder gemäß den jeweils für den Sektor gültigen Nachrichten für Luftfahrer (NfL) operieren.
Die gesamte Mode-S-Transponder-Verpflichtung betrifft deshalb Segelflugpiloten in der Regel nicht, da sie die Lufträume (C, D (nicht CTR) und TMZ), für die Transponder verlangt werden, nicht befliegen. Ausnahmen sind durch Einzelfreigaben auch für Flugzeuge ohne Transponder möglich. Von der Transponderpflicht über 5000 Fuß im Luftraum E sind Segelflugzeuge ebenfalls weiterhin befreit.

Zentraler Ansprechpartner für Fragen oder Anregungen der Segelflieger ist der Referent für Luftraum und Flugbetrieb in der DAeC-Bundesgeschäftsstelle, Günter Bertram, Tel.: 0531/2354020, E-Mail: G.Bertram@daec.de. Die Anregungen, Kommentare und Probleme beim Betrieb der Sektoren werden hier zentral gesammelt und für die Gespräche des AUL–Z mit der DFS vorbereitet.


Appell an alle Segelflieger!


Die Sektorenregelungen in unserem Luftraum erlauben eine Optimierung der Streckenplanung und mehr Sicherheit und Freiheit bei der Durchführung des Streckensegelfluges. Mit diesen Regelungen sind Streckenflüge auch in sensiblen Lufträumen möglich. Um diese Vereinbarungen mit der DFS werden die deutschen Segelflug-, Drachen- und Gleitschirmpiloten von den europäischen Nachbarn beneidet. Damit die vergleichsweise luftsportfreundlichen Regelungen erhalten bleiben, müssen zwei Dinge beachtet werden: intensive Nutzung und keine Luftraumverletzungen!
Wenn die Sektoren nicht genutzt werden, könnten diese Regelungen, die in teils komplizierten Verhandlungen mit der DFS vereinbart wurden, ersatzlos gestrichen werden. Kein Bedarf – ein Argument, dem wir dann nichts entgegenhalten können.
Werden die Vereinbarungen verletzt, verlieren die Segelflug-, Drachen- und Gleitschirmpiloten ihren guten Ruf als seriöse Verhandlungspartner. Das Ende der Gespräche ist unabwendbar.
Besonderes Augenmerk muss auf die präzise Nutzung der Höhenmesser gelegt werden. In der Regel gilt bis 5000 Fuß beziehungsweise 1524 Meter der QNH und beim Passieren ist der Höhenmesser auf den Standardwert von 1013 zu setzen. Als Faustformel gilt ein Mbar gleich 10 Meter.







 

 

Themen im DAeC

EU-Pilotenlizenzen
Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.  [mehr]
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.  [mehr]
Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
„Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.  [mehr]
Strukturreform
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.  [mehr]
Befähigungsüberprüfung
Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung  [mehr]
Nutzung des CRT der EASA
Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.  [mehr]
EU-Instandhaltungsvorschrift
Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.  [mehr]
EU Kommission zu General Aviation
Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.  [mehr]

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