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Streckensegelflug in Deutschland - Überörtliche Segelflugregelungen -
Jährlich zu Saisonbeginn stimmt der DAeC-Ausschuss Unterer Luftraum
(AUL) mit der Deutschen Flugsicherung die überörtlichen Regelungen für
den Streckensegelflug ab. Die aktuellen Informationen werden exklusiv
im Internet veröffentlicht.
Allgemeines: In der Umgebung vieler deutscher Verkehrsflughäfen und einiger Regionalflughäfen gelten VFR-restriktive Lufträume der Kategorie C und D (nicht CTR) sowie die Transponder Mandatory Zone (TMZ).
Um den in Deutschland sehr stark ausgeprägten Streckensegelflug weiterhin gewährleisten zu können, wurden in vielen solcher Lufträume überörtliche Segelflugregelungen eingerichtet und per NfL sowie in einer gesonderten, speziell auf den Segelflugbetrieb ausgerichteten Version der ICAO-Karte 1:500.000, 'Ausgabe Segelflug', bekannt gegeben.
Mit der ergänzenden Veröffentlichung im Internet werden alle in Deutschland existierenden überörtlichen Segelflugregelungen zusammengefasst und sind einfach und in übersichtlicher Form für Segelflugpiloten, Lotsen und allen anderen interessierten Personen zugänglich.
Segelflugregelungen: In den aufgeführten Lufträumen sind Segelflugregelungen
festgelegt worden, über die mit einer
Karte und einem Text informiert wird.
Die Karten sind nicht zur Navigation zu verwenden. Nur die Karten Dortmund und Sevelen wurden neu eingestellt. Alle anderen zeigen die bestehenden Regelungen.
Alle Karten mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.
| Weitere Informationen erteilt DAeC-Luftraum-Referent Günter Bertram |
Telefon: 05 31/ 2 35 40-20
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E-Mail: g.bertram@daec.de |
Hinweis:
Mit Inkrafttretungsdatum 12. März 2009 wurde erstmalig ein überörtlicher Segelflugsektor (Baumholder-West) in einem Flugbeschränkungsgebiet (ED-R 116) eingeführt. Die entsprechende Regelung wurde daher an dieser Stelle mit aufgenommen.
| zur Verfügung gestellt von DFS und DAeC |

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Themen im DAeC
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EU-Pilotenlizenzen
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| Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.
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Zuverlässigkeitsüberprüfung
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| Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.
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Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
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| „Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.
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Strukturreform
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| Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.
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Befähigungsüberprüfung
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| Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung
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Nutzung des CRT der EASA
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| Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.
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EU-Instandhaltungsvorschrift
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| Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.
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EU Kommission zu General Aviation
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| Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.
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Weitere Themen
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