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Streckensegelflug in Deutschland - Überörtliche Segelflugregelungen - 


Jährlich zu Saisonbeginn stimmt der DAeC-Ausschuss Unterer Luftraum (AUL) mit der Deutschen Flugsicherung die überörtlichen Regelungen für den Streckensegelflug ab. Die aktuellen Informationen werden exklusiv im Internet veröffentlicht.

Allgemeines: In der Umgebung vieler deutscher Verkehrsflughäfen und einiger Regionalflughäfen gelten VFR-restriktive Lufträume der Kategorie C und D (nicht CTR) sowie die Transponder Mandatory Zone (TMZ).
Um den in Deutschland sehr stark ausgeprägten Streckensegelflug weiterhin gewährleisten zu können, wurden in vielen solcher Lufträume überörtliche Segelflugregelungen eingerichtet und per NfL sowie in einer gesonderten, speziell auf den Segelflugbetrieb ausgerichteten Version der ICAO-Karte 1:500.000, 'Ausgabe Segelflug', bekannt gegeben.
Mit der ergänzenden Veröffentlichung im Internet werden alle in Deutschland existierenden überörtlichen Segelflugregelungen zusammengefasst und sind einfach und in übersichtlicher Form für Segelflugpiloten, Lotsen und allen anderen interessierten Personen zugänglich.

Segelflugregelungen: In den aufgeführten Lufträumen sind Segelflugregelungen festgelegt worden, über die mit einer Karte und einem Text informiert wird. 


Die Karten sind nicht zur Navigation zu verwenden. Nur die Karten Dortmund und Sevelen wurden neu eingestellt. Alle anderen zeigen die bestehenden Regelungen.

Alle Karten mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.

   zum Vorwort

 Ort  Text  Karte Kartengröße

 Dortmund
 Luftraum D (nicht CTR)
 03/2011
 Dortmund
 522 KB

 Dresden
 Luftraum D (nicht CTR)
 03/2011  Dresden
 3.6 MB

 Düsseldorf/Köln-Bonn
 Luftraum C
 03/2011
 Düsseldorf
 2.9 MB
       Köln-Nord  2.2 MB
       Köln-Süd  2.7 MB
       Köln-Ost  1.8 MB
       Wanlo-Gustorf  1.9 MB
       Bochum  2.9 MB

 Frankfurt-Hahn
 Luftraum D (nicht CTR)
 03/2011  Frankfurt-Hahn
 3.1 MB
   Friedrichshafen
 TMZ
 03/2011  Friedrichshafen
 1.8 MB
   Hannover
 Luftraum C
 03/2011  Hannover
 3.3 MB
   Karlsruhe/Baden-Baden
 Luftraum D (nicht CTR)
 03/2011  Karlsruhe
 2.8 MB
   Leipzig
 Luftraum D (nicht CTR)
 03/2011  Leipzig
 2.5 MB
   München
 Luftraum C
 03/2011  München
 2.3 MB
       Landshut-Moos  3.0 MB
   Münster-Osnabrück
 Luftraum D (nicht CTR)
 03/2011  Münster-Nottuln
 2.7 MB
       Münster-Teuto  2.3 MB
   Niederrhein  03/2011  Sevelen  463 KB
   Nürnberg
 Luftraum C und TMZ
 03/2011  Nürnberg Ost
 3.3 MB
       Nürnberg West
 3.2 MB
   Paderborn
 TMZ
 03/2011  Paderborn-Warstein
 2.3 MB
       Paderborn-Senne  2.2 MB
   Stuttgart
 Luftraum D (nicht CTR)
 03/2011  Stuttgart Ost
 3.7 MB
       Stuttgart Süd
 3.6 MB
       Stuttgart West
 3.1 MB
   ED-R 116
 Baumholder
 03/2011  Baumholder  3.0 MB

 Weitere Informationen erteilt DAeC-Luftraum-Referent Günter Bertram
 Telefon: 05 31/ 2 35 40-20
 E-Mail: g.bertram@daec.de


Hinweis:
Mit Inkrafttretungsdatum 12. März 2009 wurde erstmalig ein überörtlicher Segelflugsektor (Baumholder-West) in einem Flugbeschränkungsgebiet (ED-R 116) eingeführt. Die entsprechende Regelung wurde daher an dieser Stelle mit aufgenommen.

zur Verfügung gestellt von DFS und DAeC

Deutscher Aero Club e.V.

 

 

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