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TKG- und EMVG-Bescheide 2006/2007
Seit Mitte Mai 2010 versendet die Bundesnetzagentur die Bescheide für die Zu- teilung und Nutzung von Flugfunkfrequenzen nach dem "Telekommuni- kationsgesetz" (TKG) und dem "Gesetz über die elektromagnetische Ver- träglichkeit von Betriebsmitteln" (EMVG).
Der DAeC lässt gegenwärtig die Erfolgsaussicht einer erneuten Klage gegen die Gebühren prüfen.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern vorsorglich Widerspruch gegen die eingegang- enen Bescheide einzulegen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat mit Wirkung vom 20. November 2009 die Gebühren der TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2005 und 2006 und 2007 festgelegt.
Grundlage für diese Beitragssätze ist die "Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung", die am 19. November 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Die Höhe der Frequenznutzungs- und der EMVG-Beiträge muss vom BMWi für jedes Jahr neu ermittelt und in der Frequenzschutzbeitragsverordnung festgelegt werden.
Übersicht der Gebühren nach der 3. FSBeitrVÄndV:
5. Flugfunkdienst
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2005 |
2006 |
2007 |
| Nutzergruppen |
Bezugseinheit
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TKG |
EMVG
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TKG
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EMVG
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TKG |
EMVG
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stationäre Bodenfunkstellen,
ortsfeste Flugnavigations-
funkstellen
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Funkstelle |
26,10 |
100,70 |
76,20 |
98,16 |
270,17 |
137,87 |
übrige Bodenfunkstellen,
Luftfunkstellen
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Funkstelle |
7,70 |
44,67 |
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mobiler Flugfunk (Luftfunk-
stellen), Flugnavigationsfunk
(bewegliche Funkstellen)
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Funkstelle |
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14,44 |
32,39 |
15,98 |
23,03 |
mobiler Flugfunk (sonstige
Bodenfunkstellen)
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Funkstelle |
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2,01 |
33,37 |
0,00 |
2,10 |
In der Vergangenheit hatte der DAeC bereits mehrere Bescheide vor Gericht zu Fall bebracht.
Die neuen Bescheide basieren nun auf einer neuen Rechtsgrundlage, deren Rechtmäßigkeit der DAeC derzeit prüfen lässt.
Aus diesem Grund sollte der Widerspruch vorsorglich eingelegt werden.
Wie üblich hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Sollte ein durch den DAeC angestrebtes Musterverfahren erfolglos bleiben, kann der vorsorglich eingelegte Widerspruch zurückgenommen werden.
Ein Muster für das Widerspruchsschreiben gegen die TKG- und EMVG-Beiträge steht auf der DAeC-Website zum Download bereit.
Hinweis:
Die Bundesnetzagentur verschickt bei Neuanmeldungen auch Bescheide über die Frequenzzuteilungsgebühr. Die Widerspruchsverfahren des DAeC richten sich nicht gegen diese Gebühr. Die Frequenzzuteilungsgebühr ist einmalig und entspricht im Prinzip der alten Genehmigung einer Flugfunkstelle. Angefochten werden nur die beiden Beiträge, der Frequenznutzungsbeitrag und der EMV-Beitrag. Gegen alle während der Dauer des Musterverfahrens ergehenden Beitragsbescheide muss wie bisher fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.
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Frequenzschutzbeiträge unrechtmäßig?
Die Bundesnetzagentur verschickt seit einigen Tagen Bescheide zur Neufestsetzung der Frequenzschutzbeiträge für das Jahr 2005. Der DAeC empfiehlt seinen Mitgliedern gegen diese Bescheide Widerspruch einzulegen.
In der Vergangenheit hatte der DAeC bereits Bescheide aus den Jahren 2003 und 2004 vor Gericht zu Fall bebracht. Diese neuen Bescheide basieren nun auf einer neuen Rechtsgrundlage. Für die Jahre vor 2003 verschickt die Bundesnetzagentur keine neuen Bescheide, da für diesen Zeitraum bereits Verjährung eingetreten ist.
Wie üblich hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Sollte ein durch den DAeC angestrebtes Musterverfahren erfolglos bleiben, kann der vorsorglich eingelegte Widerspruch kostenfrei zurückgenommen werden. Muster für die Widerspruchsschreiben (je eines für die Frequenznutzungsbeiträge und eines für die EMV-Beiträge) stehen auf der DAeC-Website zum Download bereit.
Die Bundesnetzagentur verschickt bei Neuanmeldungen auch Bescheide über die Frequenzzuteilungsgebühr. Die Widerspruchsverfahren des DAeC richten sich nicht gegen diese Gebühr. Die Frequenzzuteilungsgebühr ist einmalig und entspricht im Prinzip der alten Genehmigung einer Flugfunkstelle. Angefochten werden nur die beiden Beiträge, der Frequenznutzungsbeitrag und der EMV-Beitrag. Gegen alle während der Dauer des Musterverfahrens ergehenden Beitragsbescheide muss wie bisher fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Weitere Informationen über den aktuellen Stand erhalten Sie in den links aufgeführten Rubriken.
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Themen im DAeC
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EU-Pilotenlizenzen
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| Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.
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Zuverlässigkeitsüberprüfung
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| Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.
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Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
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| „Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.
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Strukturreform
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| Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.
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Befähigungsüberprüfung
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| Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung
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Nutzung des CRT der EASA
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| Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.
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EU-Instandhaltungsvorschrift
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| Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.
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EU Kommission zu General Aviation
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| Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.
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Weitere Themen
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