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Frequenzschutzbeiträge unrechtmäßig?

Die Bundesnetzagentur verschickt seit einigen Tagen Bescheide zur Neufestsetzung der Frequenzschutzbeiträge für das Jahr 2005. Der DAeC empfiehlt seinen Mitgliedern gegen diese Bescheide Widerspruch einzulegen.

In der Vergangenheit hatte der DAeC bereits Bescheide aus den Jahren 2003 und 2004 vor Gericht zu Fall bebracht. Diese neuen Bescheide basieren nun auf einer neuen Rechtsgrundlage. Für die Jahre vor 2003 verschickt die Bundesnetzagentur keine neuen Bescheide, da für diesen Zeitraum bereits Verjährung eingetreten ist.

Wie üblich hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Sollte ein durch den DAeC angestrebtes Musterverfahren erfolglos bleiben, kann der vorsorglich eingelegte Widerspruch kostenfrei zurückgenommen werden. Muster für die Widerspruchsschreiben (je eines für die Frequenznutzungsbeiträge und eines für die EMV-Beiträge) stehen auf der DAeC-Website zum Download bereit.

Die Bundesnetzagentur verschickt bei Neuanmeldungen auch Bescheide über die Frequenzzuteilungsgebühr. Die Widerspruchsverfahren des DAeC richten sich nicht gegen diese Gebühr. Die Frequenzzuteilungsgebühr ist einmalig und entspricht im Prinzip der alten Genehmigung einer Flugfunkstelle. Angefochten werden nur die beiden Beiträge, der Frequenznutzungsbeitrag und der EMV-Beitrag. Gegen alle während der Dauer des Musterverfahrens ergehenden Beitragsbescheide muss wie bisher fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Weitere Informationen über den aktuellen Stand erhalten Sie in den links aufgeführten Rubriken.

   Muster für Widerspruch gegen:

 Entwurf einer Erwiderung auf Aufforderung zur Widerspruchsbegründung
   Entwurf eines zur Fristwahrung einzulegenden Widerspruchs
 Widerspruch gegen FREQUENZSCHUTZBEITRÄGE

   Frequenznutzungsbeiträge für Jahre 2003 und 2004
   EMV-Beiträge für Jahre 2003 und 2004
   
   Beispiel für einen Bescheid über:
   die Frequenzzuteilungsgebühr
   den Frequenznutzungsbeitrag
   den EMV-Beitrag

 

 

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