Museums-Tipp: Hubschraubermuseum Bückeburg
Das Hubschraubermuseum Bückeburg ist eines der wenigen reinen Drehflügler-Museen weltweit.
» mehr Im Herbst des vergangenen Jahres wurde auf Verlangen der Allgemeinen Luftfahrt bei der EASA eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die EASA -Regularien für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit den Bedürfnissen der Allgemeinen Luftfahrt anpassen soll. Die Ergebnisse der Arbeit dieser Gruppe in der Phase 1 sind jetzt im NPA 2012-17 eingearbeitet. „Diese Vorschriften werden weitgehend unseren Bedürfnissen und Wünschen gerecht“, zeigt sich Werner Scholz, der in der Gruppe mitgearbeitet hat, zufrieden. Scholz ist der stellvertretende Vorsitzende des DAeC-Bundesausschuss Technik.
NPA 2012-17 ist die Bezeichnung für das bisher wohl weitreichendste Vorhaben, die EASA -Regularien betreffs der Instandhaltung für die Allgemeine Luftfahrt erträglich zu machen. Die Arbeitsgruppe hat in der Phase 1 ihrer Tätigkeit dringende Probleme auf die Tagesordnung gestellt und in vergleichsweise kurzer Zeit die NPA entworfen.
Im Ergebnis liegen sieben Vorschläge vor:
1) Die zusätzliche Möglichkeit für ELA1-Luftfahrzeuge (bis 1200kg MTOM) und ELA2-Luftfahrzeuge (bis 2000kg MTOM) zur Entwicklung von Instandhal-tungsprogrammen (IHP) per Vertrag durch EASA -Instandhaltungsbetriebe. Diese Unternehmen können zukünftig die IHP auch im indirekten Verfahren genehmigen, wenn dafür eine behördliche Genehmigung vorliegt. Einschränkung: Das Vertragsunternehmen muss unter Aufsicht der Luftfahrtbehörde stehen, bei der das Luftfahrzeug zugelassen ist. Das gilt nur für Luftfahrzeuge, welche nicht im gewerblichen Einsatz sind. Damit wäre die indirekte Genehmigung von IHP nicht nur für CAMOs, sondern auch für Instandhaltungsbetriebe möglich.
2) Die zusätzliche Möglichkeit für Eigentümer von ELA1-Luftfahrzeugen, welche nicht im gewerblichen Einsatz sind, das Instandhaltungsprogramm für das eigene Luftfahrzeug per Erklärung wirksam werden zu lassen. Der Eigentümer trägt damit die volle Verantwortung für den Inhalt und eventuelle Differenzen zu den Instandhaltungsunterlagen. In diesem Falle entfällt also die Verpflichtung einer Genehmigung des IHP durch Behörde / CAMO / Instandhaltungsbetrieb.
3) Vorstellung eines „Minimum Inspection Programmes“ für ELA-1 (Motor-)Flugzeuge, Segelflugzeuge, Motorsegler und Ballone, welche nicht im gewerblichen Einsatz sind. Dieses Programm kann als Grundlage für das Instandhaltungsprogramm per Erklärung dienen.
4) Die Vorstellung einer generischen Vorlage für die Entwicklung von Instandhaltungsprogrammen für Luftfahrzeuge, welche nicht als komplexe motorgetriebene Luftfahrzeuge eingestuft sind.
5) Die Möglichkeit für Part-145- und Subpart F-Instandhaltungsbetriebe, zukünftig zum Zeitpunkt der jährlichen Inspektion zeitgleich mit dem „Minimum Inspection Programm“ auch Folgeprüfung der Lufttüchtigkeit durchzuführen und das ARC auszustellen. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich für ELA1-Luftfahrzeuge, welche nicht im gewerblichen Einsatz sind. Damit wäre eine Prüfung der Lufttüchtigkeit komplett in einem Instandhaltungsbetrieb ohne zusätzliche Beteiligung einer CAMO möglich.
6) Die Klarstellung, dass Subpart F-Instandhaltungsbetriebe in Abhängigkeit vom Umfang der Arbeiten nicht zwingend einen Hangar vorhalten müssen und andere geeignete Einrichtungen nutzen können.
7) Vereinfachungen für CAMOs für die Aufnahme neuer Flugzeugtypen durch die Genehmigung des Arbeitsumfanges nach Luftfahrzeuggruppen, beispielsweise „alle Segelflugzeuge und Motorsegler“.
Auch wenn es sich bei der NPA bisher nur um die Ankündigung einer beabsich-tigten Änderung handelt, darf vorsichtig optimistisch festgestellt werden, dass die Entwicklung in die richtige Richtung geht. Noch muss ein zeitraubender Gesetzgebungsprozeß der europäischen Gremien durchlaufen werden, in dem sicherlich noch Änderungen zu erwarten sind. Der Bundesausschuss Technik wird sich mit einer entsprechenden Anfrage an das LBA wenden. Bleibt abzuwarten, wie das LBA mit dem Blick auf die NfL II-71/10 auf die geplante Änderung zur Genehmigung von Instandhaltungsprogrammen reagiert. Die NPA 2012-17 liegt (leider nur in englischer Sprache) auf den Seiten der EASA zur Kommentierung bereit. Für die Kommentierung hat die EASA das „Comment Response Tool“ (CRT) auf ihren Seiten eingerichtet. Die Nutzung dieses Tools setzt eine vorherige Registrierung voraus.
Der Bundesausschuss Technik nimmt ebenfalls Kommentare entgegen und arbeitet diese weitestgehend in seinen Kommentar ein. Kommentare bitte per Mail an r.keil@daec.de schicken. Kommentare werden auch seitens der EASA in deutscher Sprache entgegen genommen. Die Kommentierungsfrist endet am 29. Januar 2013.