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28.06.2012 Allgemein, Luftfahrttechnik & -betrieb

Technisches Personal nach europäischem Recht

Am 27. Juni 2012 hatte die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) nach Köln zu einem Workshop zu Part 66 und 147 eingeladen. Thema war das Inkrafttreten der EC Verordnung 1149/2011 zum 1. August 2012.

Für die deutschen Luftsportler sind dabei vor allem die geänderten  Bestimmungen für das technische Personal in den  Luftfahrttechnischen Betrieben von existentieller Bedeutung. Rudi Schuegraf, der Vorsitzende des Bundesauschuss Technik und viele seiner Kollegen aus den Landesverbänden  waren als Vertreter für den DAeC und Europe Air Sport dabei.
Der DAeC hat in den vergangenen Jahren mit Stellungnahmen und Mitarbeit in den Workshops immer wieder für luftsportfreundliche Regelungen in den Entwürfen gekämpft. Die EASA folgte nun weitgehend der Argumentation des DAeC und hat die Verordnung, die AMCs und das Guidance Material so formuliert, dass technisch qualifiziertes Personal des DAeC nach Auffassung der EASA als freigabeberechtigtes Personal klassifiziert wird. Der DAeC wird beim LBA einen erneuten Anlauf unternehmen, dass sich das LBA dieser Auffassung anschließt.  
Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird eine Verordnung vorbereitet, die nationale Genehmigungen für LTBs dem europäischen Recht des Part M angleicht. Bis diese VO in Kraft tritt, wird sich der DAeC auch dafür einsetzen, eine einfache und praktikable allgemeine Regelung für die Verlängerung der LTB Genehmigungen der Landesverbände zu erreichen.