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11.10.2012 Allgemein, Luftfahrttechnik & -betrieb, Segel- & Motorsegelflug, Motorflug, Ultraleichtflug

Ruhendvereinbarung mit der BNetzA

Wie angekündigt, hat die BNetzA heute (11.10.) einer Vereinbarung zum Ruhen der Widersprüche für die Gebühren des Jahres 2008 mündlich zugestimmt. Eine schriftliche Bestätigung durch unsere Rechtsvertretung steht jedoch noch aus.

Der Kern der dieser Vereinbarung ist, das Widersprüche der Mitglieder des DAeC zwar entgegengenommen werden, aber seitens der BNetzA kein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren eingeleitet wird, so lange das laufende Verfahren für die Jahre 2003/2004 nicht abgeschlossen ist.

Damit ist der Weg frei, Widerspruch gegen die erteilten Bescheide einzulegen. Es sei an dieser Stelle nochmals vermerkt: das Verfahren richtet sich gegen die wiederkehrenden Gebührenbescheide aus der FSBeitrV nach TKG und EMVG. Bescheide über Zuteilungen von Frequenzen und ggfs. Betriebsfunk werden durch das Verfahren nicht erfasst.

Weitere Informationen und eine Mustervorlage für den Widerspruch finden Sie hier.