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27.07.2012 Allgemein, Motorflug

Man kann Deutsch

Der Nachweis für den Eintrag Deutsch auf Level 6 in der Pilotenlizenz soll einfach werden. Geplant ist, dass der Nachweis der Staatsangehörigkeit für Länder mit Deutsch als Amtssprache oder die Eigenerklärung, dass Deutsch die Muttersprache ist, genügen. Am 12. Juni 2012 hatte der DAeC dem Ministerium in Bonn im Gespräch mit den Verantwortlichen seine Vorstellungen für eine unbürokratische, praktische Lösung vorgetragen, die jetzt umgesetzt werden soll.

Die Diskussionen um den Nachweis der Sprachkenntnisse der Muttersprache haben hohe Wellen geschlagen. Dass der Eintrag der Sprachkenntnisse in die Pilotenlizenz der Muttersprache notwendig ist, liegt an den Formulierungen in der ICAO-Forderung und den daraus folgenden Rechtsvorschriften für die Nationen. In den Lizenzen nach Part-FCL ist zukünftig ein Spracheintrag in der Sprache, in der der Flugfunk abgewickelt wird, vorgesehen.