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24.07.2012 Allgemein, Luftsportgeräte-Büro

LSG-B für leichte Luftsportgeräte

Das Luftfahrt-Bundesamt hat die Anerkennung des Luftsportgeräte-Büros (LSG-B) am 19. Juli 2012 als Prüfstelle für aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 kg sowie schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge der Bauarten: Trike und Fußstart-UL, mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 kg verlängert beziehungsweise erweitert.

Ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 kg sind von der Musterzulassung befreit. Der Hersteller muss nur in einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle vor Auslieferung des ersten Luftsportgerätes eine Musterprüfung durchführen und bescheinigen lassen.