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28.06.2012 Allgemein, Luftraum & Flugbetrieb, Segel- & Motorsegelflug, Motorflug

Good Airmanship

Der Luftraum ist für alle da! Und damit gefährliche Annäherungen oder gar Zusammenstöße vermieden werden, gibt es verbindliche Regeln und Vorschriften. Darüber hinaus sollte „good Airmanship“ das Miteinander des VFR- und IVR-Verkehrs im Luftraum E bestimmen.

Zwei Vorkommnisse im Juni sind für die Deutsche Flugsicherung Anlass, bei den Luftsportlern für Fairness und kooperatives Miteinander zu werben.

Die Ausweichregeln im Luftverkehr sind klar geregelt. Allgemein gilt: rechts vor links. Nur wenn ein Luftfahrzeug im Endteil des Landeanfluges ist, müssen alle anderen ausweichen. Dieses Vorrecht hat auch ein Business Jet, der einfach ausweichen könnte. Für einen Segelflieger ist es nicht immer einfach zu erkennen, wann ein anderer Pilot seinen Endanflug beginnt. Deshalb sollte er zum eigenen Schutz vor allem in Flugplatznähe nicht beharrlich auf den Ausweichregeln beharren, sondern rechtzeitig einen sicheren Kurs fliegen. Das zeigt nicht nur Verantwortungsbewusstsein sondern trägt dazu bei, den Luftsportlern das Fliegen auch in stärker frequentierten, sensiblen Räumen zu erlauben. Gefährliche Annäherungen in Flugplatznähe dagegen können dazu führen, dass Luftsport dort nicht mehr erlaubt ist.

Vereinbarte An- und Abflugstrecken an Flugplätzen nach IFR und VFR sind potentielle Gefahrenbereiche vor allem in Höhen unter 1500 Meter. Der Anflug ist die gefährlichste Flugphase. Einzelne Segelflieger und erst recht Pulks, die hier ihre Thermikreise ziehen, sorgen für Stress bei den motorisierten Kollegen. Bei der Flugdurchführung sollte deshalb jeder darauf achten, die sensiblen Lufträume möglichst zu meiden beziehungsweise zügig zu durchfliegen.

Rücksichtnahme, Fairness und sorgfältige Flugvorbereitung sind Voraussetzungen für stressfreies Fliegen aller Luftfahrer. Gefährliche Annäherungen sind riskant und verderben allen Beteiligten den Spaß.

 

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat dazu die Sicherheitsempfehlung V 176 veröffentlicht.