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09.10.2012 Allgemein, Segel- & Motorsegelflug, Luftfahrttechnik & -betrieb, Ultraleichtflug, Motorflug

Beiträge nach TKG und EMVG...

...für das Jahr 2008. Wie bereits angekündigt, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) begonnen weitere Bescheide für die Nutzung von Funkstellen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“ (EMVG) zu versenden.

Es handelt sich hier um Beitragsbescheide für das Jahr 2008.
Grundlage der Bescheide ist die „Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung“ (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV),welche zuletzt am vom 28.8.2012 geändert wurde. Mit der 5. Änderung dieser VO wurden die Beiträge für das Jahr 2008 festgelegt.

Die Änderung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2012 Nr. 39).

Derzeit werden folgende Bescheide versendet:
Gebühren für stationäre Bodenfunkstellen in Höhe von 647,10 !!! €
sonstige Bodenfunkstellen (Rückholer, Verfolger) in Höhe von 31,25 €

Die Höhe der Bescheide zu den stationären Bodenfunkstellen hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2007 fast verdoppelt.

Der DAeC klagt aktuell noch gegen die Bescheide der BNetzA aus den Jahren 2003 und 2004. Die Widersprüche gegen die Bescheide der Jahre 2005 bis 2007 unterliegen derzeit einer gemeinsamen Ruhendvereinbarung. Das heißt, dass die Widersprüche seitens der BNetzA solange nicht bearbeitet werden, bis es einen richterlichen Entscheid zum laufenden Verfahren gibt. Das hilft einerseits Kosten zu sparen, weil die Bearbeitung der Widersprüche kosten- und zeitintensiv ist. Zum Anderen wird vermieden, dass Parallelverfahren eröffnet werden müssen, was die Konsequenz eines negativen Widerspruchsbescheides wäre.

Der DAeC prüft derzeit, inwieweit die Widersprüche zu den gegenwärtigen Bescheiden einer ähnlichen Regelung unterliegen könnten.
Wir erwarten dazu in Kürze eine Information von unserer Rechtsvertretung. Wir rechnen damit bis zum Wochenende.
Wenn entsprechende Informationen vorliegen, werden wir diese und einen Vorschlag für einen Musterwiderspruch hier veröffentlichen.   

Wichtig ist noch anzumerken wenn Widerspruch eingelegt werden soll:
Die Widersprüche müssen fristgemäß innerhalb eines Monates eingereicht werden. Auf der sicheren Seite sind Sie wenn Sie das Datum der Rechnung zu Grunde legen. Wir empfehlen Widersprüche per Fax einzureichen und die Sendebestätigung als Nachweis gut aufzubewahren.