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Sprachkenntnisse: Do you speak English?

           
           
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Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat dem DAeC die Zulassung als Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen erteilt. Die Sportfachgruppe Motorflug hat die Federführung für die Umsetzung der Beauftragung im DAeC übernommen. Damit können Piloten zukünftig die geforderten Erst- und Verlängerungsprüfungen auf Level 4 bei den DAeC-Sprachprüfern ablegen.

Im DAeC sind insgesamt zehn leitende Sprachprüfer tätig. Sie sind berechtigt, interne Sprachprüfer, beispielsweise Fluglehrer, zu qualifizieren. Ziel ist es, mit einem dichten Netz an Prüfern allen DAeC-Piloten die Möglichkeit zu bieten, den Nachweis einfach und preiswert zu erwerben.

Seit dem 5. März 2008 ist die Regelung der ICAO in Kraft, nach der deutsche Piloten bei Flügen ins nicht deutschsprachige Ausland ihre englischen Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Diese Vorschrift gilt für Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern. Inhaber der Segelfluglizenz mit Eintrag TMG  brauchen keine Sprachkompetenz nachzuweisen.
Nachdem die Pläne für die Sprachprüfungen bekannt wurden, hatte sich die DAeC-Motorflugkommission mit dem Luftfahrt-Bundesamt in Verbindung gesetzt. Es galt, eine praxisfreundliche, günstige Regelung für die Luftsportler zu finden. Wären beispielsweise nur Sprachschulen zur Prüfungsabnahme berechtigt, hätten die Piloten viel Zeit und Geld für den Nachweis investieren müssen.
Die DAeC-Organisationsstruktur für die Prüfstelle, die vom LBA anerkannt wurde, sieht vor, dass die Bundesländer in sechs Regionalzentren zusammengefasst werden. „Nord“ betreut Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, „Ost“ Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, "West“ Nordrhein-Westfalen, „Mitte“ Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, „Südost“ Bayern und „Südwest“ Baden-Württemberg. Für jedes Regionalzentrum ist ein leitender Sprachprüfer mit Sprachlevel 6 aktiv. Carsten Brandt wurde als Verantwortlicher für die Qualitätssicherung (Prüfungen und Ausbildung des prüfungsberechtigten Personals) benannt. Er ist Vorsitzender des Gremiums der leitenden Sprachprüfer. Brandt und die leitenden Sprachprüfer sind verpflichtet, auf die Einhaltung von Vorschriften und die Durchführung der standardisierten Prüfungsverfahren unter Verwendung genormter, vom LBA zur Verfügung gestellter Prüfungsunterlagen zu achten. Damit soll ein einheitlicher Standard gewährleistet werden.
Die leitenden Sprachprüfer im DAeC beginnen nun, bundesweit Sprachprüfer (beispielsweise Fluglehrer) in Wochenendkursen zu qualifizieren. Diese dürfen dann Piloten prüfen und die englischen Sprachkenntnisse nach ICAO-Level 4 bestätigen.

Um als Prüforganisation vom LBA anerkannt zu werden, musste die Motorflugkommission mehr als 10000 Euro für Verwaltungsgebühren und Qualifikation der LSP aufbringen. Um die Fortführung der Arbeiten zu gewährleisten, werden moderate Preise für Prüfungen und Qualifizierungen erhoben. Vorgesehen ist, dass für die Verlängerungsprüfung von DAeC-Mitgliedern 20 Euro erhoben werden, von Nichtmitgliedern werden 50 Euro verlangt. Erstprüfungen sind bislang noch nicht vorgesehen.

Bitte beachten:
Die zuständigen deutschen Luftfahrtbehörden hatten kostenlose Übergangs-bescheinigungen ausgestellt. Voraussetzung dafür war das BZF 1/AZF. Die Übergangsbescheinigungen gelten bis zum 31. Dezember 2010 und erlauben den Funksprechverkehr in englischer Sprache.
Ab dem 1. Januar 2011 müssen die Sprachkenntnisse in die Lizenz eingetragen sein, um Sprechfunk in englischer Sprache im In- und Ausland zu führen.

Piloten, die vor dem 23. September 2008 ein BZF 1/ AZF abgelegt haben, können bis zum 31. Dezember 2011 ihre Sprachkenntnisse durch eine Verlängerungsprüfung nachweisen. Nach Ablauf dieses Termins wird eine Erstprüfung gefordert, die mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist.


 

 

Themen im DAeC

EU-Pilotenlizenzen
Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.  [mehr]
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.  [mehr]
Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
„Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.  [mehr]
Strukturreform
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.  [mehr]
Befähigungsüberprüfung
Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung  [mehr]
Nutzung des CRT der EASA
Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.  [mehr]
EU-Instandhaltungsvorschrift
Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.  [mehr]
EU Kommission zu General Aviation
Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.  [mehr]

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