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Luftsportgeräte-Büro (LSG-B) - Aufgaben
Der DAeC mit seinem Luftsportgeräte-Büro ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung beauftragt, öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte zu übernehmen.
Dazu gehören:
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Erteilung von Musterzulassungen u. Verkehrszulassungen von
Ultraleichtflugzeugen und Ultraleicht-Tragschraubern
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| Musterprüfungen von Gleitflugzeugen und Modellflugzeugen |
Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser
Luftsportgeräte und Sprungfallschirme
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| Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals |
Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen,
wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit
nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt |
Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der
jeweils gültigen Fassung |
Das Luftsportgeräte-Büro wird zentral und unabhängig von den Verbandsak- tivitäten des DAeC geführt. Es hat keine eigenen Mitglieder. Die Fach- und Rechts- aufsicht liegt beim Luftfahrt-Bundesamt.
Das Luftsportgeräte-Büro hat seinen Sitz in der Bundesgeschäftsstelle des DAeC in Braunschweig.
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Themen im DAeC
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EU-Pilotenlizenzen
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| Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.
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Zuverlässigkeitsüberprüfung
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| Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.
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Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
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| „Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.
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Strukturreform
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| Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.
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Befähigungsüberprüfung
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| Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung
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Nutzung des CRT der EASA
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| Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.
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EU-Instandhaltungsvorschrift
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| Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.
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EU Kommission zu General Aviation
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| Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.
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Weitere Themen
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