aerokurier
  Home Verband Aktuell Termine Download Kontakt Links Impressum  
 








 

Luftsportgeräte-Büro (LSG-B) - Aufgaben

Der DAeC mit seinem Luftsportgeräte-Büro ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung beauftragt, öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte zu übernehmen.

 Dazu gehören:
 Erteilung von Musterzulassungen u. Verkehrszulassungen von
 Ultraleichtflugzeugen und Ultraleicht-Tragschraubern
 Musterprüfungen von Gleitflugzeugen und Modellflugzeugen
 Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser
 Luftsportgeräte und Sprungfallschirme
 Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals
 Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen,
 wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit
 nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt
 Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der
 jeweils gültigen Fassung

Das Luftsportgeräte-Büro wird zentral und unabhängig von den Verbandsak- tivitäten des DAeC geführt. Es hat keine eigenen Mitglieder. Die Fach- und Rechts- aufsicht liegt beim Luftfahrt-Bundesamt.

Das Luftsportgeräte-Büro hat seinen Sitz in der Bundesgeschäftsstelle des DAeC in Braunschweig.

 
 Download
   Geschäftsberichte

 

 

Themen im DAeC

EU-Pilotenlizenzen
Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.  [mehr]
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.  [mehr]
Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
„Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.  [mehr]
Strukturreform
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.  [mehr]
Befähigungsüberprüfung
Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung  [mehr]
Nutzung des CRT der EASA
Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.  [mehr]
EU-Instandhaltungsvorschrift
Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.  [mehr]
EU Kommission zu General Aviation
Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.  [mehr]

Weitere Themen

 
 
© Deutscher Aero Club e.V.