Am 25. Mai 2010 verlängerte das Luftfahrt-Bundesamt (
LBA) die Anerkennung des Luftsportgeräte-Büros (LSG-B) als Prüfstelle von Gleitflugzeugen (Ultraleicht-Segel-flugzeugen). Die Berechtigung wird auf zwei Jahre befristet erteilt. Außenstelle des LSG-B ist das Referat Technik des Deutsche Ultraleicht-Segelflugverbandes e.V. (DULSV).
Seit 2006 hat das LSG-B zwei Musterprüfungen und eine Einzelstückprüfung abge- schlossen. Insgesamt sind 488 Lizenzen registriert, die unbefristet gelten.
Das LSG-B hat jetzt auch die Anerkennung als Prüfstelle von den nichtzulassungs-pflichtigen „leichten“ Ultraleichtflugzeugen beantragt.