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EASA-Entwurf: Europäische LizenzenIm April 2012 sollen alle nationalen Lizenzsysteme (inklusive JAR-FCL) durch ein EU-Pilotensystem abgelöst werden. Im vergangenen Juni hat die EASA den Entwurf für ein neues Lizenzsystem mit den flugmedizinischen Anforderungen vorgelegt. Diese Entwürfe für neue europäische Bestimmungen für die Pilotenlizenzen der EASA haben bei den Luftsportlern für große Aufregungen gesorgt. Denn die geplanten Regelungen sind in Teilen nicht gut an den Luftsport angepasst. Alle Betroffenen hatten das Recht, die Entwürfe der EASA bis zum 28. Februar 2009 zu kommentieren. Der DAeC hat seine Kommentare fristgerecht eingereicht.
Kommentierung Der DAeC bat um Mitarbeit. Jeder Luftsportler konnte seine Ideen und Kommentare an den DAeC weiterleiten. Diese flossen in den DAeC-Kommentar ein. DAeC-Kommentar:
Darüber hinaus konnte jeder Luftsportler selbst kommentieren. Für die Abgabe der Kommentare musste das Comment Response Tool (CRT) der EASA genutzt werden: Basic Regulation Der Entwurf: Pilotenlizenzen In dem 700 Seiten starken Dokument werden alle Regelungen zum Erwerb und Erhalt von Lizenzen und Berechtigungen von Luftfahrern geregelt. Betroffen sind die Piloten von Motor- und Segelflugzeugen, Motorseglern, Hubschraubern, Ballonen und Luftschiffen. Für Luftsportler, deren Lizenzen in nationaler Verantwortung liegen, also Piloten von Ultraleichtflugzeugen, Drachen- und Gleitschirmflieger, Fallschirmspringer und Modellflieger, gelten weiterhin die nationalen Bestimmungen. Der Entwurf: Behörden- und Organisationsanforderungen (Flugschulen) Die Texte sind der Entwurf der EASA. Sie beruhen auf den Ausführungen der Experten der europäischen Nationen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Struktur der Regelungen für Lizenzerwerb und Erweiterung nicht verändert wird. Die einzelnen Bestimmungen aber zu Erwerb, Verlängerungen und Erweiterungen können überarbeitet werden. Wichtig ist es jetzt, alle luftsportrelevanten Mängel in dem Werk ausfindig zu machen. Der Entwurf liegt nur in englischer Sprache vor. Das macht die Kommentierung zusätzlich zu dem komplexen Inhalt schwierig. Die Spezialisten des DAeC haben den Entwurf durchgearbeitet und die für die Luftsportler relevanten Passagen auf die Konsequenzen geprüft. Ausblick Wenn der Entwurf seinen Gang durch die Instanzen hinter sich hat und verabschiedet wurde ist er gültiges Recht – europaweit. Nationale Ausnahmen sind nicht möglich. Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen die Übesetzungen in die Landessprachen. Korrekturen sind dann nur über Gesetzesänderungen möglich, also über den sehr langen Weg durch die europäischen Instanzen. Gemäß Beschluss des EU-Parlaments und Ministerrats muss die Umstellung auf die EU-Lizenzen bis 8. April 2012 abgeschlossen sein. Die Umwandlung der bestehenden Lizenzen ist bislang noch nicht im Detail entworfen worden. Voraussichtlich werden die nationalen Behörden in Umwandlungsberichten festlegen wie nationalen Lizenzen in europäische überführt werden können. Struktur des Diagramms unten Das Diagramm zeigt eine Übersicht der Lizenzen und deren Erweiterungsmöglichkeiten, jedes Feld ist mit einem Pop-up unterlegt. Per Klick erscheint eine Information mit Verweis auf die Quelle, eine zusammengefasste deutsche Übersetzung oder Erklärung und ggf. die DAeC-Position. Die Pop-ups werden kontinuierlich überarbeitet und ergänzt. Häufige Fragen zum Entwurf der EASA
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