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EASA-Entwurf: Europäische Lizenzen

Im April 2012 sollen alle nationalen Lizenzsysteme (inklusive JAR-FCL) durch ein EU-Pilotensystem abgelöst werden. Im vergangenen Juni hat die EASA den Entwurf für ein neues Lizenzsystem mit den flugmedizinischen Anforderungen vorgelegt. Diese Entwürfe für neue europäische Bestimmungen für die Pilotenlizenzen der EASA haben bei den Luftsportlern für große Aufregungen gesorgt. Denn die geplanten Regelungen sind in Teilen nicht gut an den Luftsport angepasst. Alle Betroffenen hatten das Recht, die Entwürfe der EASA bis zum 28. Februar 2009 zu kommentieren. Der DAeC hat seine Kommentare fristgerecht eingereicht.


Kommentierung

Der DAeC bat um Mitarbeit. Jeder Luftsportler konnte seine Ideen und Kommentare an den DAeC weiterleiten. Diese flossen in den DAeC-Kommentar ein.

DAeC-Kommentar:

Darüber hinaus konnte jeder Luftsportler selbst kommentieren. Für die Abgabe der Kommentare musste das Comment Response Tool (CRT) der EASA genutzt werden:

Der DAeC führte mit Unterstützung der Landesverbände fünf Infoveranstaltungen für seine Mitglieder ducrh, um seine Mitglieder zu motivieren selbst zu kommentieren:
Basic Regulation
Der Entwurf: Pilotenlizenzen
In dem 700 Seiten starken Dokument werden alle Regelungen zum Erwerb und Erhalt von Lizenzen und Berechtigungen von Luftfahrern geregelt. Betroffen sind die Piloten von Motor- und Segelflugzeugen, Motorseglern, Hubschraubern, Ballonen und Luftschiffen. Für Luftsportler, deren Lizenzen in nationaler Verantwortung liegen, also Piloten von Ultraleichtflugzeugen, Drachen- und Gleitschirmflieger, Fallschirmspringer und Modellflieger, gelten weiterhin die nationalen Bestimmungen.

Der Entwurf: Behörden- und Organisationsanforderungen (Flugschulen)
Die Texte sind der Entwurf der EASA. Sie beruhen auf den Ausführungen der Experten der europäischen Nationen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Struktur der Regelungen für Lizenzerwerb und Erweiterung nicht verändert wird. Die einzelnen Bestimmungen aber zu Erwerb, Verlängerungen und Erweiterungen können überarbeitet werden.
Wichtig ist es jetzt, alle luftsportrelevanten Mängel in dem Werk ausfindig zu machen. Der Entwurf liegt nur in englischer Sprache vor. Das macht die Kommentierung zusätzlich zu dem komplexen Inhalt schwierig. Die Spezialisten des DAeC haben den Entwurf durchgearbeitet und die für die Luftsportler relevanten Passagen auf die Konsequenzen geprüft.

Ausblick
Wenn der Entwurf seinen Gang durch die Instanzen hinter sich hat und verabschiedet wurde ist er gültiges Recht – europaweit. Nationale Ausnahmen sind nicht möglich. Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen die Übesetzungen in die Landessprachen. Korrekturen sind dann nur über Gesetzesänderungen möglich, also über den sehr langen Weg durch die europäischen Instanzen. Gemäß Beschluss des EU-Parlaments und Ministerrats muss die Umstellung auf die EU-Lizenzen bis 8. April 2012 abgeschlossen sein.
Die Umwandlung der bestehenden Lizenzen ist bislang noch nicht im Detail entworfen worden. Voraussichtlich werden die nationalen Behörden in Umwandlungsberichten festlegen wie nationalen Lizenzen in europäische überführt werden können.

Struktur des Diagramms unten
Das Diagramm zeigt eine Übersicht der Lizenzen und deren Erweiterungsmöglichkeiten, jedes Feld ist mit einem Pop-up unterlegt. Per Klick erscheint eine Information mit Verweis auf die Quelle, eine zusammengefasste deutsche Übersetzung oder Erklärung und ggf. die DAeC-Position. Die Pop-ups werden kontinuierlich überarbeitet und ergänzt.

Einleitung

FAQ

EASA-Entwurf

LPL (AS) LPL (AS) Verlängerung LPL (AS) Rechte LPL (AS) Ratings LPL (As) Erwerb LPL (B) Rechte LPL (B) Verlängerung LPL (B) LPL (B) Erwerb LPL (B)Ratings LPL (A)Ratings LPL (A)Rechte LPL (A) LPL (A) Erwerb LPL (A)Verlängerung LPL (H) Ratings LPL (H) Erwerb LPL (H) Verlängerung LPL (H) Rechte LPL (H) LPL (S)Ratings LPL (S)Verlängerung LPL (S)Rechte LPL (S)Erwerb LPL (S) Basic LPL (H)Ratings Basic LPL (H) Verlängerung Basic LPL (H) Rechte Basic LPL (H) Erwerb Basic LPL (H) Basic LPL (A)Ratings Basic LPL (A) Verlaengerung Basic LPL (A) Rechte Basic LPL (A) Erwerb Basic LPL (A) PPL (H) Ratings PPL (H) Verlaengerung PPL (H) Rechte PPL (H) Erwerb PPL (H) PPL (A)Ratings PPL (A) Verlängerung PPL (A) Rechte PPL (A) Erwerb PPL (A) SPL Ratings SPL Verlängerung FIE (S) FE (S) FI (H) FI (A) CRI (A) FIE (H) FIE (A) FE (A) FI (S) SPL Rechte SPL Erwerb SPL BPL Ratings BPL Verlängerung BPL Rechte BPL Erwerb BPL PPL (AS) Ratings PPL (AS) Verlängerung PPL (AS) Rechte PPL (AS) Erwerb PPL (AS) Erweiterung der Lizenz auf... Erweiterung der Lizenz auf... Erweiterung der Lizenz auf PPL (H) Erweiterung der Lizenz auf PPL (H) Erweiterung der Lizenz auf PPL (A) Erweiterung der Lizenz auf PPL (A) Erweiterung der Lizenz auf PPL (A) Erweiterung der Lizenz auf SPL Erweiterung der Lizenz auf SPL Erweiterung der Lizenz auf BPL Erweiterung der Lizenz auf PPL (AS) Erweiterung der Lizenz auf... Erweiterung der Lizenz auf... Erweiterung der Lizenz auf LPL (H) Erweiterung der Lizenz auf LPL (H) Erweiterung der Lizenz auf LPL (A) Erweiterung der Lizenz auf LPL (A) Erweiterung der Lizenz auf LPL (S) Erweiterung der Lizenz auf... FE (H) TRI (A) FIE (B) FE (B) FI (B) FI (As) FE (As) FIE (As) LAFI (H) LAFI (A) LAFI (S) LAFE (S) LAFI (B) LAFE (B) LAFI (As)

Alle Angaben ohne Gewähr sowie Anspruch auf Vollständigkeit, keine offizielle Übersetzung.



Einleitung

Übersicht

Häufige Fragen zum Entwurf der EASA

Problem/Frage
DAeC Kommentar
Wozu gibt es noch PPL bzw. SPL und BPL, wenn ich auch nahezu alle Rechte mit einer LPL ausüben darf?
Der Ausbildungsumfang des LPL(A) und (H) erfüllt nicht alle Anforderungen der ICAO. Ebenso bleibt das LPL-Medical unterhalb der ICAO-Standards. Daher wird der LPL nicht automatisch in Drittstaaten (nicht EU-Staaten) anerkannt (siehe Konvention von Chicago). In solchen Fällen muss der Drittstaat eine Einflugerleubnis erteilen.

Also:
Die LPL gilt nur in den EU-Mitgliedsstaaten.

Nur PPL bzw. SPL und BPL erfüllen alle Anforderungen der ICAO und erlauben somit die Teilnahme am internationalen Luftverkehr.
Neben der ICAO Konformität unterscheiden sich LPL und PPL auch darin, dass der PPL auch die Möglichkeit einer gewerblichen Tätigkeit bietet. Ich möchte kein Geld mit meiner Lizenz verdienen, wozu also ein PPL?
Durch die Verordnung (EG) 216/2008 (Basic Regulation) wird
gewerbliche Tätigkeit folgendermaßen definiert
"gewerbliche Tätigkeit" den Betrieb eines Luftfahrzeugs gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht oder der, wenn er nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, im Rahmen eines Vertrags zwischen einem Betreiber und einem Kunden erbracht wird, wobei der Kunde keine Kontrolle über den Betreiber ausübt;

Mit dieser Definition können Rundflüge, wie sie derzeit häufig von PPL-Piloten durchgeführt werden, als gewerblich angesehen werden.

Um diese Definition in der Basic Regulation wurde lange im Ministerrat der EU gerungen. Es ist leider nicht zu erwarten, dass der Wortlaut in absehbarer Zeit wieder geändert wird. Um die zweite Satzhälfte, die solche Aktivitäten innerhalb eines Vereins von der Gewerblichkeit frei stellt, mußte Europe Air Sports (EAS) lange kämpfen.
Gemäß des derzeitigen Entwurfs sollen sich Piloten und Fluglehrer alle sechs Jahre bzw. alle neun Jahre einer Befähigungsüberprüfung unterziehen.
Der DAeC lehnt diese regelmäßigen Befähigungsüberprüfungen für die im Luftsport relevanten Lizenzen grundsätzlich ab.

Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat haben diese regelmäßigen Überprüfungen in der Verordnung (EG) 216/2008 (Basic Regulation) festgeschrieben. Im Anhang III (Grundlegende Anforderungen für die Erteilung von Pilotenlizenzen) heißt es:
Die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten müssen in angemessenem Umfang aufrechterhalten werden. Die Erfüllung dieser Anforderung ist durch regelmäßige Bewertungen, Prüfungen, Tests oder Kontrollen nachzuweisen. Die Häufigkeit von Prüfungen, Tests oder Kontrollen muss dem mit der Tätigkeit verbundenen Risiko angemessen sein.
Der DAeC hatte diese Überprüfungen schon währen der Konsulationsphase abgelehnt. In der späteren Gesetzgebungsphase fand Deutschland im Ministerrat nur wenig Unterstützung, da solche Befähigungsüberprüfungen in vielen Ländern schon seit Jahren gängige Praxis sind.

Da die Basic Regulation in absehbarer Zeit nicht geändert wird (Dauer für eine Änderung wären ca. 5 Jahre), beibt derzeit nur die Möglichkeit auf Zeit, Form und Umfang der Überprüfungen Einfluss zu nehmen.

  • Voraussichtlich wird der DAeC in seinem Kommentar die Befähigungsüberprüfungen grundsätzlich ablehnen, auch wenn die EASA dies, mit Bezug auf die gültige Basic Regulation, mit einem rejected quittieren wird/muss.

  • In Deutschland werden einige Lizenzen derzeit unbefristet erteilt. Es wird geprüft, ob die Einführung der Überprüfungen gegen die Besitzstandswahrung verstößt.

  • Werden alle Lizenzen 2012 in EU-Lizenzen umgewandelt, so fallen alle Überprüfungen auf das Jahr 2018, 2024 usw. Es ist unmöglich eine so hohe Anzahl von Prüfern vorzuhalten, dass dieser Berg abgearbeitet werden könnte.

  • Die Gebühren für die Befähigungsüberprüfungen werden die Kosten für den Unterhalt einer Lizenz deutlich erhöhen.

  • Die Bedingungen für Fluglehrer-Prüfer (FIE) sind kaum zu erfüllen. Auch zukünftige Behördenprüfer müssten die Bedingungen erfüllen. Wobei allerdings nach dem vorliegendem Entwurf alle diejenigen als Prüfer tätig werden können, die die Vorausetzungen erfüllen.

  • Wenn überhaupt dürften regelmäßige Befähigungsüberprüfungen nur für jene Lizenzen gelten, die nach Inkrafttreten des EU-Rechts erstmals ausgestellt werden.

  • Statt der individuellen mündlichen Tests müssten auch alternative Testformen in Gruppen möglich sein. So solltn auch eLearning und elektronisch unterstützte Prüfungen möglich sein.
Anmerkung:
Oft wird gefordert, dass alle Fluglehrer diese Überprüfungen abnehmen dürfen sollen. Der Entwurf sieht dies nahezu auch so vor. Es werden allerdings Maßnahmen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass alle Prüfer die gleichen Kriterien anlegen (Standardisierung).

 

 

 

 
 
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