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LAPL keine ICAO-Lizenz
Some of the requirements (Part FCL)for the LPL for aeroplanes and helicopters do not meet the ICAO standards, which would mean that, in accordance with the Chicago Convention, holders of these
licences would need the permission of third countries before flying in their territory.
Einige Standards der ICAO werden durch die Bedingungen (Part FCL) für den LPL für Flugzeuge und Hubschrauber nicht erfüllt. Gemäß der Konvention von Chicago benötigen Inhaber des LPL eine Einflugerlaubnis, wenn sie beabsichtigen im Luftraum von Drittstaaten (nicht EU-Staaten) zu fliegen.
Das für den LPL vorgeschlagene Medical erfüllt ebenfalls nicht alle Standards der ICAO. Somit können auch Segelflugzeugfüher, Ballonfahrer und Luftschiffführer, die Inhaber eines LPL(S), LPL(B) bzw. LPL(As) sind, nicht ohne Einflugererlaubnis in Drittstaaten ihre Rechte ausüben.
Also:
Die LPL gilt nur in den EU-Mitgliedsstaaten.
Nur PPL bzw. SPL und BPL erfüllen alle Anforderungen der ICAO und erlauben somit die Teilnahme am internationalen Luftverkehr.
LAPL (AS) Rechte
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