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DFS und Bundeswehr vereinbaren Zuständigkeitsbereiche


Militärische Anflugkontrollstellen liegen gemäß Paragraf 30 (2) Luftverkehrs- gesetz in der Zuständigkeit der Bundeswehr. Die Deutsche Flugsicherung und die Bundeswehr haben vereinbart, dass die örtlichen militärischen Flugsicherungsstellen die Aufgaben des Fluginformationsdienstes (FIS) übernehmen können.
Die Aktivierungszeiten der militärischen Anflugkontrollen orientieren sich an den Öffnungszeiten der Flugplätze, üblicherweise montags bis donnerstags 8 bis 17 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr. Betroffen sind in der Regel die Lufträume G und E.
Berührungsängste mit der militärischen Flugsicherung sind übrigens fehl am Platze: Die Kontrolloffiziere sind motiviert, exzellent ausgebildet und erteilen die Fluginformation ebenso professionell wie ihre zivilen Kollegen. Da die militärische Arbeitsbelastung in der Regel durch ausgeprägte Spitzen gekennzeichnet ist, bleibt dazwischen sogar oftmals mehr Zeit für den einzelnen Privatpiloten als bei den Kollegen der DFS.
Bei der Deaktivierung der Zuständigkeitsbereiche durch die Bundeswehr (beispielsweise Platzschließung am Abend) werden die Dienste wieder von den Kontrollzentralen der DFS übernommen.
Im AIC VFR vom 28. Februar 2008 hat die DFS über diese neue Vereinbarung informiert und die Karten mit den Rufzeichen und Frequenzen veröffentlicht.
Major Depping AFSBw/Günter Bertram, AUL


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