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EU-FCL: Neue europäische Lizenzen
09.01.2012
Was wird aus den nationalen Pilotenlizenzen?
Am 8. April 2012 treten die neuen luftrechtlichen Vorschriften für Pilotenlizenzen in Kraft. Für die internationalen JAR-FCL-Erlaubnisse, beispielsweise PPL-A und GPL, gelten ab 8. April 2012 die neuen europäischen Bestimmungen. Dabei gelten die JAR-FCL-Lizenzen als nach EU-FCL ausgestellte Lizenzen. Noch nicht festgelegt sind aber die Vorschriften für den Übergang der alten ICAO-Lizenzen und der nationalen Lizenzen, beispielsweise des PPL-N, in neues europäisches Recht. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat nun die Aufgabe, die Übergangsregelungen sowie die Bedingungen für die Übertragung nationaler Berechtigungen in EU-konforme Lizenzen festzulegen. Die komplette Umsetzung muss bis zum 8. April 2015 abgeschlossen sein.
Am 7. Januar 2012 trafen sich die DAeC-Lizenzspezialisten Frank Dörner, Dr. Meike Müller, Frank-Peter Schmidt-Lademann, Rudi Schuegraf, Carl-Otto Wessel, Günter Bertram, Theodor Dornemann und Jürgen Leukefeld in Braunschweig, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Dieser kurzfristige Termin der DAeC-Spezialisten war notwendig geworden, weil sich am 11. Januar das BMVBS mit einigen Landesluftfahrtbehörden treffen wird, um das weitere Vorgehen festzulegen. In den Gesprächen zwischen BMVBS und DAeC hatte das BMVBS eingeladen, an den für Luftsportler relevanten Teilen mitzuarbeiten. Wichtig ist nun für die Vertreter des Sports, bereits in der Entwurfsphase eng eingebunden zu sein. Vor allem geht es den Luftsportlern darum, praxistaugliche Vorschriften in einem realistischen Zeitrahmen und vernünftige Übergangsregelungen zu erreichen. Das Gremium hat sich in einem Brief an das BMVBS gewandt und seine Unterstützung angeboten. Brief an das BMVBS
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