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Instandhaltungsprogramme nach Part M
25.11.2010
Während eines EASA-Audits beim LBA wurde festgestellt, dass die in Deutschland verwendeten Standardinstandhaltungsprogramme (SIHP) nicht den Vorgaben des Part M entsprechen. Das LBA wurde aufgefordert Instandhaltungsprogramme zu entwickeln, welche den EASA-Regularien entsprechen.
Mit dem Entwurf der neuen Instandhaltungsprogramme kündigte das LBA an, die bisherigen SIHP mit einer Übergangsfrist von 3 Jahren durch neue, individuelle Programme zu ersetzen.
Auf Verlangen der Technischen Kommission des DAeC (TeKo) hatten Verbände und Organisationen die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren.
In ihrem Kommentar hat die TeKo unter anderem gefordert, dass die Programme einfach und überschaubar bleiben und Verwaltungsprozesse auf ein Minimum reduziert werden. Wesentliche Punkte aus dem TeKo Kommentar sind:
• Instandhaltungsprogramme gelten als genehmigt, wenn der Halter die vom LBA veröffentlichte Vorlage verwendet.
• Genehmigungen und Änderungen von Instandhaltungsprogrammen können durch die CAMO vorgenommen werden.
• Die Genehmigung der neuen Programme muss kostenneutral erfolgen.
Die Technische Kommission hat jetzt vom LBA eine Antwort erhalten, in welcher folgende grundsätzliche Aussagen getroffen werden:
• Die bisherigen SIHP waren eine praktikable Lösung, stimmen aber aus EASA Sicht nicht mit den Vorgaben des Part M überein.
• Die nach M.A. 302 geforderten Punkte zum Inhalt eines IHP sind nicht verhandelbar.
• Das LBA stuft die Einführung der neuen Programme bei zugelassenen Luftfahrzeugen (mit genehmigten IHP) als Änderung des IHP ein und erwartet dadurch „moderate Gebührenerhebungen“.
• Gleichzeitig wird die durch die TeKo geforderte Gebührenbefreiung momentan juristisch geprüft.
Auf einige Punkte des TeKo-Kommentars geht das LBA in seiner Antwort aber nicht ein.
Zum einen auf den Vorschlag, die Genehmigung als erteilt zu betrachten, wenn das vom LBA veröffentlichte Muster verwendet wird. Dieser Vorschlag hat den Hintergrund, dass für den Halter keine Genehmigungsgebühren anfallen, soweit er sich exakt an die Vorgaben des LBA hält.
Zum anderen ist das LBA nicht auf den Vorschlag eingegangen, dass die CAMO Instandhaltungsprogramme auch für Luftfahrzeuge genehmigen und ändern kann, welche nicht in der Überwachung der CAMO stehen. Mit diesem indirekten Genehmigungsweg sollte Bürokratie abgebaut und letztlich das LBA entlastet werden.
Die Technische Kommission bleibt im Dialog mit dem LBA. Sie wird beobachten, wie die eingegangenen Kommentare umgesetzt und in Einklang mit dem Part M gebracht werden. Dem LBA wurde Unterstützung zu jederzeit angeboten.
Es ist noch offen, wann mit der Veröffentlichung der zu erwartenden NfL zu rechnen ist. Auf jeden Fall wird die Einführung der neuen Instandhaltungsprogramme an eine längere Übergangsfrist gebunden sein. Es besteht also keine Pflicht für die Halter von Luftfahrzeugen mit gültigem SIHP, diese sofort nach Erscheinen der NfL gegen die neuen, EASA Part M-konformen IHP‘s auszutauschen.
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