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TKG- und EMVG-Bescheide 2006/2007

19.05.2010
Seit kurzem versendet die Bundesnetzagentur die Bescheide für die Zuteilung und Nutzung von Flugfunkfrequenzen nach dem "Telekommunikationsgesetz" (TKG) und dem "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" (EMVG).
Der DAeC lässt gegenwärtig die Erfolgsaussicht einer erneuten Klage gegen die Gebühren prüfen.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern vorsorglich Widerspruch gegen die eingegangenen Bescheide einzulegen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat mit Wirkung vom 20. November 2009 die Gebühren der TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2005 und 2006 und 2007 festgelegt.
Grundlage für diese Beitragssätze ist die "Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung", die am 19. November 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Die Höhe der Frequenznutzungs- und der EMVG-Beiträge muss vom BMWi für jedes Jahr neu ermittelt und in der Frequenzschutzbeitragsverordnung festgelegt werden.

Übersicht der Gebühren nach der 3. FSBeitrVÄndV:

5. Flugfunkdienst

    2005
 2006  2007
Nutzergruppen Bezugseinheit TKG
EMVG
TKG
 EMVG  TKG  EMVG
stationäre Bodenfunkstellen,
ortsfeste Flugnavigations-
funkstellen 
 Funkstelle  26,10  100,70  76,20  98,16  270,17  137,87
übrige Bodenfunkstellen,
Luftfunkstellen
 Funkstelle  7,70  44,67  
mobiler Flugfunk (Luftfunk-
stellen), Flugnavigationsfunk
(bewegliche Funkstellen)
 Funkstelle    14,44  32,39  15,98  23,03
mobiler Flugfunk (sonstige
Bodenfunkstellen)
 Funkstelle    2,01  33,37  0,00  2,10

In der Vergangenheit hatte der DAeC bereits mehrere Bescheide vor Gericht zu Fall bebracht.
Die neuen Bescheide basieren nun auf einer neuen Rechtsgrundlage, deren Rechtmäßigkeit der DAeC derzeit prüfen lässt.
Aus diesem Grund sollte der Widerspruch vorsorglich eingelegt werden.

Wie üblich hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Sollte ein durch den DAeC angestrebtes Musterverfahren erfolglos bleiben, kann der vorsorglich eingelegte Widerspruch zurückgenommen werden.
Ein Muster für das Widerspruchsschreiben gegen die TKG- und EMVG-Beiträge steht auf der DAeC-Website zum Download bereit.

Hinweis:
Die Bundesnetzagentur verschickt bei Neuanmeldungen auch Bescheide über die Frequenzzuteilungsgebühr. Die Widerspruchsverfahren des DAeC richten sich nicht gegen diese Gebühr. Die Frequenzzuteilungsgebühr ist einmalig und entspricht im Prinzip der alten Genehmigung einer Flugfunkstelle. Angefochten werden nur die beiden Beiträge, der Frequenznutzungsbeitrag und der EMV-Beitrag. Gegen alle während der Dauer des Musterverfahrens ergehenden Beitragsbescheide muss wie bisher fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.


Muster eines Widerspruchs

Beispiel
TKG- Und EMVG-Bescheid für Info-Frequenz
TKG- Und EMVG-Bescheid für Rückholer-Frequenz (sonstige Bodenfunkstelle)


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