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MV 2010: Umsetzung der neuen Satzung
29.03.2010
Am 27. März 2010 trafen sich die Delegierten der DAeC-Mitgliedsverbände in Braunschweig zu ihrer ersten Hauptversammlung 2010. Der Kreis war deutlich kleiner als bisher gewohnt. Nach der neuen Satzung sind nur die Präsidenten der Mitgliedsverbände und Vorsitzenden der Sportfachgruppen stimmberechtigt. Im Mittelpunkt standen die Entscheidungen über die Aufnahme von Verbänden, Bildung der Bundeskommissionen der Sportarten und die Einrichtung von Ausschüssen.
Die 23 Funktionäre entschieden sich für die Aufnahme des Deutschen Freiballonsport-Verbandes (DFSV), des Deutschen Fallschirmsport-Verbandes (DFV) und des Modellflugsport-Verbandes Deutschland (MFSD) in den DAeC. DFSV und DFV sind schon lange Mitglied im DAeC, sie hatten aber im Zuge der Strukturdiskussionen in den vergangenen Jahren ihre Zugehörigkeit zum DAeC in Frage gestellt. Mit den Aufnahmeanträgen und dem einstimmigen Votum der Delegierten haben sie den Status als ordentliche Mitglieder im DAeC wiedergewonnen. Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten für die Aufnahme des MFSD. Ab dem 1. Juli 2010 wird der MFSD als neuer Mitgliedsverband dem DAeC angehören. Geplant ist, dass in Zukunft die Modellflugvertreter der DAeC-Landesverbände und der MFSD zusammen die Bundeskommission Modellflugsport bilden. Der Präsident des MFSD, Manfred von Raven, bedankte sich bei den Delegierten für die Entscheidung. Er versicherte, dass der MFSD sich nicht als Konkurrenzorganisation zu den Landesverbänden versteht, sondern als vordringlichstes Ziel hat, Modellflieger, die bislang keinem DAeC-Verein angehören, als Einzelmitglieder zu gewinnen.
Die neue Satzung des DAeC sieht vor, dass die bisherigen Sportvertretungen, nämlich die Sportfachgruppen der Landesverbände und die Sportfachverbände, gemeinsam in sogenannten Bundeskommissionen (BuKos) arbeiten. Diese BuKos sind das höchste Sportgremium. Sie betreuen alle sportartspezifischen Belange und haben die Sporthoheit. Die Mitglieder der Sportfachgruppe Segelflug hatten bereits am 20. Februar 2010 die Geschäftsordnung für die neue BuKo Segelflug verabschiedet. Die Delegierten votierten für diese BuKo und übertrugen ihr die Sporthoheit für den Segelflug. Ebenso entschieden sich die Delegierten für die Anträge der Motorflieger und Ultraleichtflieger für die Einrichtung ihrer BuKos für die BuKo Motorflug allerdings vorbehaltlich der Zustimmung des Motorfliegertages im April 2010 und der Genehmigung der Geschäftsordnung durch den DAeC-Vorstand. Die Geschäftsordnung der BuKo Ultraleichtflug muss ebenfalls noch vom DAeC-Vorstand genehmigt werden. Nach der neuen Satzung müssen die Delegierten auch über die Einrichtung von Ausschüssen entscheiden. Dabei gilt für alle Gremien, dass sie zur Antragstellung einen Finanzierungsplan vorlegen müssen. Entschieden werden muss nämlich, ob ein Ausschuss zentral für alle Sportarten eingesetzt wird oder ob einige BuKos einen Ausschuss gründen, der die spezifischen Belange der betroffenen Sportarten bearbeiten soll und demnach auch von ihnen finanziert wird. Da noch nicht alle Sportarten ihre Bundeskommissionen gegründet haben und auch die Kommissionen untereinander die Zusammenarbeit noch nicht abgestimmt haben, entschieden sich die Delegierten, die Einrichtung von Bundesausschüssen auf die nächste Mitgliederversammlung zu verschieben. Geplant ist, dass diese Versammlung am 11. Dezember 2010 in Braunschweig stattfindet. Auch über die Arbeit und Finanzierung der Luftsportjugend müssen die Gremien diskutieren und entscheiden. Als Grundlage für die Gespräche fasste die Luftsportjugend für die Delegierten ihre Arbeit und Positionen zusammen und plädierte für die Fortsetzung der Arbeit. Eine Entscheidung über die Förderung der Luftsportjugend wurde noch nicht gefällt. Grundsätzlich gilt für die Luftsportjugend sowie alle Ausschüsse die Übergangsregelung bis Ende 2011. Nachdem im vergangenen Jahr die öffentlichen Mittel für das Büro Flugsicherheit beim DAeC gestrichen und das Büro aufgelöst wurde, hatten verschiedene DAeC-Landesverbände eigene Initiativen für die Flugsicherheitsarbeit und die Betreuung ihrer Vereine ins Leben gerufen. Wie eine bundesweite Zusammenarbeit aussehen kann und wie sie finanziert wird, muss in den nächsten Monaten zwischen den Bundeskommissionen, Sportfachgruppen und Mitgliedsverbänden vereinbart werden. Keineswegs bedeutet die Verschiebung der Entscheidungen auf Dezember 2010, dass die Arbeit als nicht notwendig erachtet wird. Im Gegenteil, die Delegierten bestärkten die Initiatoren und befürworteten die Fortsetzung der Arbeit. Dennoch, das schreibt die neue Satzung zwingend vor, gehört zum Antrag für die Einrichtung eines dauerhaften Gremiums der Finanzierungsplan. Keine Diskussion gab es um den Antrag des Landesverbandes Niedersachsen. Er forderte die Ergänzung der Satzung im Paragrafen 2. Dort soll als eigenständiger Punkt unter „Zweck des DAeC“ eingefügt werden: „Eintreten für die Sicherung des Luftraums“.
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