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Mögliche Einschränkungen in der FIR Langen
10.02.2010
Die DFS-Informiert: „Ab dem 11. März 2010 kann es in der FIR Langen für Vorhaben gemäß „Besondere Nutzung Luftraum“ vermehrt zu Einschränkungen oder gar zu Ablehnungen kommen. In verminderter Form wird diese Situation voraussichtlich noch bis in den Herbst 2010 hinein anhalten.
Der Grund liegt in der massiven Umstrukturierung der Verfahren für den IFR-Verkehr in den Kontrollzentralen Karlsruhe und Langen. Die damit verbundenen Schulungsmaßnahmen, sowie die Gewöhnung der Lotsen an die neuen Verfahren binden Kapazität und werden sich mitunter auch auf die freigabepflichtigen Vorhaben der Allgemeinen Luftfahrt unter FL 100 auswirken. Der Linienverkehr wird in diesem Zeitraum ebenfalls von Einschränkungen betroffen sein. Es ist auch dann mit einer Einschränkung oder Ablehnung zu rechnen, wenn das Vorhaben langfristig angemeldet worden ist oder der Besitz einer „Betriebsbestimmung“ vorliegt.
Deutsche FlugsicherungDies betrifft vor allem: • Fallschirmsprungvorhaben • Kunstflugvorhaben • Luftfahrtveranstaltungen • Foto-Laserscanflüge • Segelfluggebiete (örtliche und überörtliche) • Ballonfahrten in staffelungsrelevanten Lufträumen Betroffen sind auch Flugschulen, die IFR-Trainingsflüge betreiben und an den in der Langen FIR befindlichen Flugplätzen Übungs-anflüge durchführen wollen. Der DAeC hat bei der DFS nach den Ursachen und die Auswirkungen für den VFR-Verkehr nachgefragt. Anlass für diese DFS-Ankündigung ist die innerbe-riebliche Umstellung der Arbeitsplätze der Lotsen mit dem Ziel den europäischen Luftverkehr (IFR) zu optimieren. Vorgenommen wird eine Neuordnungen des kontrollierten Luftraum für den IFR-Betrieb. Dafür sind umfangreiche Schulungen der Lotsen notwendig. Die Lufträume, die auf der ICAO-Karte verzeichnet sind, werden nicht verändert. Für die möglichen Einschränkungen sind ausschließlich betriebsinterne Veränderungen verantwortlich.
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