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EASA korrigiert geplante PAD

23.02.2010
Gute Nachricht von der Technischen Kommission: Die EASA wird die geplante Lufttüchtigkeitsanweisung (PAD) 10-010 korrigieren.

Die EASA hatte festgestellt, dass bei der Instandhaltung von Gurtsystemen durch einige Betriebe genehmigungspflichtige Arbeiten durchgeführt wurden, ohne dass die notwendigen Genehmigungen und/oder genehmigte Unterlagen für die Durchführung solcher Tätigkeiten vorlagen. In dem PAD wurde deshalb gefordert, die betroffenen Sicherheitsgurte auszutauschen oder die Sitzplätze, die mit diesen Gurten ausgestat-tet sind, nicht zu nutzen. Diese Anweisung hätte gravierende Konsequenzen auch für die Luftsportler gehabt.
Der DAeC, die EGU und viele Organisationen und Piloten sind bei der EASA vorstellig geworden und haben den Entwurf fristgerecht kommentiert. Die Frist lief am 11. Februar 2010 ab. Nach jüngsten, noch nicht von der EASA bestätigten Informationen ist jetzt geplant, dass die Instandhaltungsbetriebe die Papierlage ändern müssen und damit den Vorschriften genügen. Maßnahmen der Nutzer würden demnach nicht erforderlich sein.

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