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Der Fachausschuss Ausbildung informiert:

17.02.2010
Die Landesausbildungsleiter besprachen auf ihrer Sitzung am 05.02.2010 u.a. folgende Themen:

SBO, Startwindenfahrerbestimmungen, Methodikrichtlinien und weitere Regelwerke stehen auf der Homepage des DAeC allen Internetnutzern zur Verfügung und können fortlaufend aktualisiert werden. Im Gegensatz zu früher muss hierzu nicht mehr eine neue Druckauflage abgewartet werden. Dieses System funktioniert allerdings nur, wenn sich die Endverbraucher, Piloten und insbesondere Fluglehrer eigenständig auf dem Laufenden halten, indem sie sich auch nach abgeschlossener Ausbildung  weiterhin informieren.
Bei einer Fluglehrerweiterbildung 2009 wurde allerdings festgestellt, dass nur wenigen Teilnehmern bekannt war, dass ab 2003 mit Änderung der Methodikrichtlinien nicht nur drei Startunterbrechungen in allen Höhen vor dem ersten Alleinflug zu üben und zu dokumentieren sind, sondern Startunterbrechungen auch in den weiteren Ausbildungsabschnitten zu üben sind.  Hier gibt es offensichtlich Defizite. Um die Kommunikation in die Vereine bis zum Segelflieger / Fluglehrer zu verbessern wird vorgeschlagen, die Fluglehrer innerhalb der Landesverbände zusätzlich direkt per Email zu unterrichten.

Das Gruppenfluglehrermodell des Landesverbandes NRW dient dieser  notwendigen Sicherstellung des Informationsaustausches und der Unfallverhütung. Günter Forneck stellte es vor.  Hierbei werden die Fluglehrer mehrerer Vereine zu Gruppen mit einem Gruppenfluglehrer zusammengefasst. Zusätzlich werden von den Gruppenfluglehrern Kontrollen auch des Flugbetriebes in den Vereinen durchgeführt.  Der LV Baden- Württemberg arbeitet nach dem gleichen Modell. Die Landesverbände sind  aufgefordert zu prüfen, ob sie ihrerseits ein ähnliches Modell zur Verbesserung der Kommunikation und Unfallverhütung einführen

Aus gegebenem Anlass wurde die Aufsichtspflicht des Fluglehrers und auch des ausbildenden Windenfahrers diskutiert. Im Vorjahr wurden die Methodikrichtlinien bereits diesbezüglich ergänzt. Gerade bei Minderjährigen hat der verantwortliche Ausbilder die uneingeschränkte Aufsichtspflicht. Dies gilt für alle Tätigkeiten im Vereinsbetrieb. Für die Ausbildung von Windenfahrern wurde verfügt, dass der Ausbilder auf der Winde anwesend sein muss um jederzeit eingreifen zu können. Die Startwindenfahrerbestimmungen wurden entsprechend geändert.


Das Thema Windenstart soll auch für 2010 im Rahmen der Aus- und Weiterbildung in allen Vereinen intensiv behandelt werden. Dies umfasst neben den Piloten insbesondere die Windenfahrer. Die Landesausbildungsleiter wurden aufgefordert dies sicherzustellen. Der Fachausschuss hat hierzu unter Mitwirkung von Fachleuten ein Faltblatt erstellt, welches in großer Stückzahl an die Vereine über die Landesverbände verteilt werden soll.

Heinz Löffler
- Referent Ausbildung in der Seko -

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