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Flugsicherungsgebühr 2010
13.01.2010
Die DFS Deutsche Flugsicherung informiert in einem Schreiben vom 6. Januar 2010 über die Änderung von Flugsicherungs- An- und Abfluggebühren bei der Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung auf deutschen Verkehrsflughäfen. Neben umsatzsteuerlichen Regelungen wird die neue Gebührenberechnung erläutert.
Zukünftig wird es keinen Unterschied bei den Gebühren für Sicht- und Instrumentenflug geben, ebenso entfallen gesonderte Tarife für Flugzeuge unter 2 Tonnen maximalem Abfluggewicht. Der Gebührensatz in Höhe von 162,54 Euro wird mit einem Koeffizienten multipliziert, der aus dem maximal zulässigen Startgewicht errechnet wird.
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