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DAeC-Musterklage: Widerspruch

04.01.2010
Die Bundesnetzagentur fordert von den Haltern, die gegen die Bescheide für Frequenzschutzbeiträge für das Jahr 2005 Widerspruch eingelegt haben, eine Begründung.

Musterbriefbegründung

Ende 2009 hatte die Bundesnetzagentur Bescheide für die Frequenzschutzbeiträge für das Jahr 2005 verschickt. Der DAeC empfiehlt seinen Mitgliedern, gegen diese Bescheide Widerspruch einzulegen. Und hat einen Mustertext für die Widerspruchs-schreiben auf der Website angeboten.
Wie üblich hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Sollte ein durch den DAeC angestrebtes Musterverfahren erfolglos bleiben, kann der vorsorglich eingelegte Widerspruch kostenfrei zurückgenommen werden. Bitte beachten: Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung erfolgen.

Die Bundesnetzagentur verschickt bei Neuanmeldungen auch Bescheide über die Frequenzzuteilungsgebühr. Die Widerspruchsverfahren des DAeC richten sich nicht gegen diese Gebühr. Die Frequenzzuteilungsgebühr ist einmalig und entspricht im Prinzip der alten Genehmigung einer Flugfunkstelle. Angefochten werden nur Beiträge nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung.

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Themen im DAeC

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Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.  [mehr]
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Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.  [mehr]
Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
„Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.  [mehr]
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Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.  [mehr]
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