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Ehrenamtspauschale: Anwendung des § 3 Nr. 26a EStG

08.10.2009
Mit der Schaffung der so genannten Ehrenamtspauschale können ehrenamtliche Vereinsvorstände von ihrem Verein eine steuer- und sozialversicherungsfreie Vergütung von bis zu 500 Euro im Jahr erhalten.

Schreiben des DOSB

Vereine, die Ehrenamtspauschalen an ihre Vereinsmitglieder zahlen wollen, müssen deswegen ihre Satzung anpassen und darin die Vergütung ausdrücklich regeln.  Für Vereine, die bereits in den Jahren 2007 und 2008 aufgrund der neuen Gesetzeslage Ehrenamtspauschalen gewährt, aber die Satzung noch nicht geändert haben, gab es eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2009. Auf Initiative des DOSB wurde nun vom Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass die Frist für die notwendige Satzungsänderung bis zum 31. Dezember 2010 verlängert wurde.

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