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Strukturreform verabschiedet
19.09.2009
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs. Hauptziel der seit vielen Jahren diskutierten und nun beschlossenen Reform ist es, allen Luftsportlern in Deutschland und ihren Verbänden, das sind über 160000 Sportler in 20 Verbänden, die Möglichkeit zu bieten, sich in einem nationalen Dachverband, dem DAeC, zusammenzuschließen. Ein gemeinsamer Dachverband kann die Interessen der Mitglieder und der Luftsportler breiter und effektiver vertreten.
Modell der neuen Struktur Nach der neuen Satzung hat der Verband ordentliche Mitglieder (Luftsportverbände), fördernde Mitglieder (Personen und Organisationen oder Unternehmen) und Ehrenmitglieder (Personen oder Gruppen). Jeder Luftsportler in einem der Mitgliedsverbände ist mittelbar Mitglied im DAeC.
Die Sportinteressen der Luftsportler werden in sieben DAeC-Bundeskommissionen (Segelflug, Motorflug, Modellflug, Fallschirmsport, Ballonfahrt, Ultraleichtflug, Drachen- und Gleitschirmflug) vertreten. Jede Luftsportart bildet dieses höchste Sportgremium, das alle sportartspezifischen Belange betreut und die Sporthoheit hat. In ihrer Kompetenz liegt beispielsweise das gesamte Wettbewerbsgeschehen, das heißt der Spitzensport, aber auch der Breitensport. In diesen Bundeskommissionen sind sowohl die regionalen Multi-Luftsportverbände (bisherige Bezeichnung: Landesverbände) als auch die nationalen Mono-Luftsportverbände (bisher Luftsportverbände mit besonderer Aufgabenstellung) vertreten. Die Bundeskommissionen sind selbstständig. Sie geben sich eine Geschäftsordnung, in der auch die Höhe der Beiträge für die jeweilige Bundeskommission festgelegt wird. Sie können auch entscheiden, ob und wie sie mit anderen Kommissionen kooperieren wollen. Zentrale Aufgaben wie eine gemeinsame Interessenvertretung und übergreifende Aufgaben verbleiben beim Dachverband. Er wird vom ehrenamtlichen Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten, bis zu drei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister geführt. Dem Vorstand steht als Beratungsgremium ein erweiterter Vorstand zur Seite. Die Geschäftsstelle wird vom Generalsekretär geleitet. Vorgesehen ist, dass dort neben den zentralen Verbandsaufgaben wie Finanzen, Sekretariat und Öffentlichkeitsarbeit auch Dienstleistungen für die Mitglieder und Bundeskommissionen übernommen werden. Die Mitglieder und Bundeskommissionen sind dabei Auftraggeber, die Art und Umfang festlegen, aber auch die Finanzierung sicherzustellen haben. Rechte und Pflichten der Mitgliedsverbände werden nach einem neuen System definiert. Jeder Mitgliedsverband und jede Bundeskommission erhält in Abhängigkeit ihrer Mitgliederstärke Stimmen in der Hauptversammlung. Dabei sorgt ein Minderheitenschutz dafür, dass auch kleinere Verbände ihre Positionen wirksam vertreten können. Nach dem gleichen System wird der Beitrag für den Dachverband berechnet. Diese neue Struktur ermöglicht es, dass Luftsportverbände, die noch außerhalb des DAeC stehen, unter Beibehaltung ihrer Identität dem DAeC beitreten können. Gleichzeitig werden die einzelnen Luftsportarten über die Bundeskommissionen in ihrer Verantwortung und Kompetenz gestärkt. Insgesamt ergibt sich eine Effizienzsteigerung, die allen mittelfristig zugute kommen wird. Um die umfangreichen Änderungen umzusetzen, ist eine Übergangszeit von zwei Jahren beschlossen. Schon in den nächsten Monaten sollen sich die Bundeskommissionen bilden und ihre Aufgaben übernehmen, ebenso sollen die Fachausschüsse konstituiert werden, die oft über viele Jahre erfolgreich gearbeitet haben. Die neue Satzung wird nun beim Amtsgericht zur Eintragung ins Vereinsregister eingereicht. Im Frühjahr 2010 ist dann die erste ordentliche Hauptversammlung nach der neuen Satzung geplant, auf der weitere Details für die Umsetzung der Satzung entschieden werden. Eine Mitgliederversammlung nach altem Schema im Dezember 2009 entfällt damit.
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