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Kein Emissionshandel für Flugzeuge der GA
26.11.2008
Europäischer Rat, Parlament und Kommission haben sich am 19. November 2008 auf ein Regelwerk zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel verständigt. Die gute Nachricht für den Luftsport: Flugzeuge unter 5,7 Tonnen MTOM (Höchstabflugmasse) sind nicht betroffen.
Mit der EU-Entscheidung werden ab 2012 auch für den Flugverkehr verbindliche Regeln zum Klimaschutz gelten. In monatelangen Verhandlungen hatte sich Europe Airsports (EAS) gewehrt, die Flugzeuge der Luftsportler mit den großen, kommerziellen Flugzeugen gleichzustellen. Mit ihren guten Argumenten hatten sie die Verantwortlichen überzeugt. Rudi Schuegraf, EAS-Vizepräsident und DAeC-Mitglied Timo Schubert, der EAS in europäischen Rechtsangelegenheiten berät, hatten in der offiziellen Stellungnahme und vielen Gesprächen immer wieder auf die besondere Situation in der Allgemeinen Luftfahrt hingewiesen.
Für den Flugverkehr oberhalb 5,7 MTOM gilt ab 2012 zunächst die Emissionsobergrenze (cap) bei 97 Prozent des Durchschnitts der Emissionen der Jahre 2004-2006. Ab 2013 ist eine Absenkung auf 95 Prozent vorgesehen, es soll jedoch überprüft werden, ob die Gesamtmenge weiter abgesenkt wird. Ab 2012 sollen 15 Prozent der Zertifikate versteigert werden, die Menge kann im Rahmen der Verhandlungen zum Klimapaket der EU erhöht werden.
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Themen im DAeC
Themen im DAeC
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EU-Pilotenlizenzen
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| Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR-FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem abgelöst werden.
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Zuverlässigkeitsüberprüfung
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| Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.
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Vortrag von Roland Stuck: "EASA-Regeln"
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| „Die neuen EASA-Regeln: Ärgernis oder Chance für den Segelflug“ war ein Thema bei der Schweizer Segelflugkonferenz am 21. November 2009 in Itting.
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Strukturreform
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| Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAeC am 19. September 2009 in Braunschweig entschieden sich die Delegierten mit einer Dreiviertelmehrheit für eine weitreichende Strukturreform des Deutschen Aero Clubs.
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Befähigungsüberprüfung
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| Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung Fl (A) nach JAR-FCL 1.355, Befähigungsüberprüfung
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Nutzung des CRT der EASA
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| Entwürfe der EASA (NPAs) dürfen nur mit Hilfe des CRT kommentiert werden. Hier ist eine Anleitung.
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EU-Instandhaltungsvorschrift
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| Am 28. September 2008 (verschoben auf 31.03.2009) werden die EU-Instandhaltungsvorschriften auch für im Luftsport eingesetzte Luftfahrzeuge (ausgenommen Annex II) verbindlich. Seit 2002 bemüht sich der europäische Luftsport die Vorschriften besser an die Bedürfnisse des Luftsports anzupassen. Eine überarbeitete Version der EU-VO 2042/2003 wurde am 28.10.2008 veröffentlicht.
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EU Kommission zu General Aviation
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| Die EU-Kommission hat im Februar ein Diskussionspapier zum Thema General Aviation veröffentlicht.
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Weitere Themen
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