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Instandhaltungsprogramm

23.09.2008
Alle in einem EU-Mitgliedsstaat registrierten Luftfahrzeuge müssen mit Inkrafttreten des EU-Instandhaltungsrechts (Part M) ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm (IHP) haben. Die Halter von Luftfahrzeugen, die noch keins vorweisen können, sollten umgehend ein IHP beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen.

In den meisten Fällen ist das Verfahren einfach: Das Formular "Antrag, Erklärung und Genehmigung eines Standardinstandhaltungsprogramms (SIHP) gemäß Teil M, § M.A.302", Ausfüllhinweise und ein LBA-Infoblatt liegen als Download auf der LBA-Website bereit. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird beim LBA eingereicht. SIHPs sind für Flugzeuge bis 2730 Kilogramm MTOM, Segelflugzeuge und Motorsegler sowie Ballone und Heißluftluftschiffe anwendbar. Bei Abweichung von TBO-Zeiten oder bei Flugzeugen in Flugschulen muss ein individuelles IHP eingereicht werden.
Ausgenommen sind Luftfahrzeuge, die gemäß Anhang II der Basic Regulation nicht vom EU-Recht betroffen sind.

Bitte beachten: Die Anträge für ein SIHP wurden überarbeitet, daher ausschließlich die neue Version 2.0 verwenden.

Informationen und Formulare zum Instandhaltungsprogramm (IHP) und deren Genehmigung sind unter Lufttüchtigkeit und Instandhaltungsprogramme veröffentlicht. Mehr dazu auch unter www.daec.de/te/ihp.php und www.easa.europa.eu.

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