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Bei Auslandsflügen beachten

03.03.2008
ICAO Sprachtest

Ab dem 5. März 2008 ist die Forderung der ICAO in Kraft, nach der deutsche Piloten bei Flügen ins nicht-deutschsprachige Ausland ihre englischen Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Die deutschen Behörden werden diesen Nachweis voraussichtlich ab Mai 2008 fordern.
Die Nachweispflicht gilt für Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern. Inhaber von PPL-A, die nur die Klassenberechtigung RMS eingetragen haben (ohne SEP) sowie die Inhaber einer Segelfluglizenz brauchen nach dem aktuellen Entwurf keine Sprachkompetenz nachzuweisen.

Die ICAO fordert, dass Flugzeug- und Hubschrauberführer in periodischen Abständen ihre Kompetenz in der englischen Sprache nachweisen müssen. Dass in Deutschland die Vorschrift erst später umgesetzt wird, schützt nicht unbedingt deutsche Piloten, die ins Ausland fliegen. Die verantwortliche Behörde am Zielflugplatz kann den Nachweis verlangen und Piloten, die diesen nicht vorlegen können den Weiterflug verwehren.

Die zuständigen deutschen Luftfahrtbehörden stellen deshalb kostenlose Übergangsbescheinigungen aus. Voraussetzung dafür ist das BZF I/AZF. Die Piloten, die bislang noch keine Bescheinigung erhalten haben sollten sich umgehend an ihre zuständige Luftfahrtbehörde oder an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.
Die Recherche bei den Ämtern hat ergeben, dass die Behörden das Verfahren unterschiedlich handhaben.


 Bundesland  Aktion
Baden-Württemberg automatisch*
Bayern
automatisch*
Berlin-Brandenburg
automatischer Versand beabsichtigt
Bremen
auf Antrag
Hamburg
automatisch*
Hessen
automatisch*
Mecklenburg-Vorpommern
automatisch*
Niedersachsen
auf Antrag
Nordrhein-Westfalen

  RP Münster
 automatisch*
  RP Düsseldorf
 auf Antrag
Rheinland-Pfalz
auf Antrag
Saarland
automatisch*
Sachsen
automatisch* und bereits abgeschlossen
Sachsen-Anhalt
auf Antrag
Schleswig-Holstein
auf Antrag
Thüringen
automatisch*, soll am 5. März abgeschlossen sein


* außer bei Piloten, deren BZF I nicht in der Lizenz eingetragen ist

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