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Bei Auslandsflügen beachten
03.03.2008
ICAO Sprachtest
Ab dem 5. März 2008 ist die Forderung der ICAO in Kraft, nach der deutsche Piloten bei Flügen ins nicht-deutschsprachige Ausland ihre englischen Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Die deutschen Behörden werden diesen Nachweis voraussichtlich ab Mai 2008 fordern. Die Nachweispflicht gilt für Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern. Inhaber von PPL-A, die nur die Klassenberechtigung RMS eingetragen haben (ohne SEP) sowie die Inhaber einer Segelfluglizenz brauchen nach dem aktuellen Entwurf keine Sprachkompetenz nachzuweisen. Die ICAO fordert, dass Flugzeug- und Hubschrauberführer in periodischen Abständen ihre Kompetenz in der englischen Sprache nachweisen müssen. Dass in Deutschland die Vorschrift erst später umgesetzt wird, schützt nicht unbedingt deutsche Piloten, die ins Ausland fliegen. Die verantwortliche Behörde am Zielflugplatz kann den Nachweis verlangen und Piloten, die diesen nicht vorlegen können den Weiterflug verwehren.
* außer bei Piloten, deren BZF I nicht in der Lizenz eingetragen ist
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